(...) Das Gericht stellt klar, dass die Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit es um den Unterhalt geht, der ausschließlich wegen der Betreuung von Kindern gezahlt wird. In dem vorgelegten Gesetzesentwurf zum Unterhaltsrecht ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Elternteils, der ein nichteheliches Kind betreut, deutlich schwächer ausgestaltet, was mit der verfassungsrechtlichen Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder in Art. (...)
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