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Frage von Manuel N. •

Frage an Matthias Heider von Manuel N. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Heider,

konnten die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zwischenzeitlich in das Gutachten der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers Einsicht nehmen, das sich mit der Fluggesellschaft Air Berlin befasst?

Mit freundlichen Grüßen,

M. N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. August 2018, in der Sie Bezug auf das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) für Air Berlin nehmen. Die Bundesregierung hat mit dem KfW-Überbrückungskredit über 150 Mio. Euro für Air Berlin im August 2017 ein sofortiges „Grounding“ der Fluggesellschaft verhindert. Hierdurch konnte während der Urlaubszeit der Flugbetrieb fortgeführt werden und die zumeist deutschen Fluggäste der Air Berlin wurden während ihres Urlaubs nicht oder nur geringfügig von der Insolvenz beeinträchtigt.
Die grundlegende Entscheidung wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundeskanzleramt getroffen. Im Vorfeld für die Entscheidung ob und inwiefern ein Kredit als Unterstützung gewährleistet werden kann, wurde von der Bundesregierung ein Gutachten bei PwC in Auftrag gegeben. Es handelt sich um ein internes Dokument der Bundesregierung, sodass dieses nicht im Ausschuss behandelt wird.

Die Entscheidung der Bundesregierung für eine Gewährung eines Kredits muss kritisch begutachtet werden. Zum einen wurde die Rückholung mehrerer zehntausender Urlauber aus europäischen und internationalen Destinationen gesichert. Zudem wurde die Basis für einen geordneten Verkaufsprozess der Vermögenswerte von Air Berlin ermöglicht. Durch die Unterstützung der Bundesregierung konnte die Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Air Berlin zunächst aufrechterhalten und damit deren Perspektiven im Vergleich zu einer sofortigen Betriebsstilllegung deutlich verbessert werden.

Auf der anderen Seite muss das Verhalten der Bundesregierung dahingehend kritisiert werden, dass es grundsätzlich keine staatlichen Eingriffe in einem Insolvenzfall geben soll. In der sozialen Marktwirtschaft ist es üblich, dass es zu schmerzhaften Insolvenzen kommen kann. Damit diese möglichst sozial verträglich und geordnet verlaufen gibt es in Deutschland ausreichende Regelungen, ohne dass es eines spezifischen Eingriffs der Bundesregierung bedarf.
Derartige Eingriffsmaßnahmen des Bundes in das Marktgeschehen müssen absolute Ausnahmen bleiben. Der Bund darf nicht als Rettungsanker für in Havarie geratene Unternehmen geradestehen. Auch wenn eine Insolvenz immer schmerzhafte Folgen nach sich zieht, muss ordnungspolitische Disziplin gewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Heider