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Matthias Czech
SPD
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Frage von Johannes F. •

Frage an Matthias Czech von Johannes F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Czech,

Leider muss die Stadt damit rechnen, dass die Elbvertiefung gerichtlich auf europäischer und nationaler Ebene nicht genehmigt wird. Da auf kurze oder lange Sicht hierdurch nicht nur Arbeitsplätze in Gefahr geraten sondern auch Steuereinnahmen für die Stadt wegfallen wird Hamburg in den nächsten zehn Jahren erheblich an Wohlstand verlieren. Wie soll dieser wirtschaftliche Schaden und abgefangen werden?? Immerhin ist auch der Wohlstand jedes einzelnen betroffen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

ich danke Ihnen für Ihre Kontaktaufnahme und versuche Ihre Frage zu
beantworten. Allerdings sehen die SPD- Fraktion und ich die Situation
nicht ganz so pessimistisch wie Sie und gehen nach wie vor davon aus,
dass wir eine Elbvertiefung für den Hafen erreichen können. Dieses
möchte ich Ihnen gerne erläutern:

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. Oktober die Entscheidung über die
umstrittene Elbvertiefung vertagt. Bevor das Gericht über die Klagen von
Umweltverbänden entscheidet, will es abwarten, wie der Europäische
Gerichtshof die offenen Fragen zum EU-Recht beantworten wird. Es
verweist auf ein ausstehendes Urteil zu Fragen zur europäischen
Wasserrahmenrichtlinie. Dabei geht es um ein Verfahren zur Vertiefung
der Weser, das aber dann auch Konsequenzen für die Elbvertiefung haben wird.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie und das bundesdeutsche
Wasserhaushaltsgesetz verbieten prinzipiell jede Verschlechterung der
Gewässer. Fachlich umstritten ist, ab wann genau eine Verschlechterung
eintritt. Dieses soll der EuGH nun erläutern. Ein Urteil wird 2015
erwartet. Stellt das Gericht eine Verschlechterung fest, darf ein
Vorhaben aber auch ausnahmsweise genehmigt werden, wenn besonders
gewichtige öffentliche Interessen eine Ausnahme rechtfertigen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren aber nicht nur vertagt,
sondern sich auch zum bisherigen Verfahrensstand geäußert. Auf mehr als
6.600 Seiten hat die Stadt dem Gericht alle denkbaren Umweltauswirkungen
gutachterlich dargelegt. Dieses hat in diesem großen Gesamtpaket nur
einzelne Bereiche beanstandet. Das Bundesverwaltungsgericht hat
festgehalten, dass nach der vorläufigen Einschätzung die
Planfeststellungsbeschlüsse im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung
an einzelnen naturschutzfachlichen Mängeln leiden, die, so heißt es
ausdrücklich, behebbar seien und, Zitat, „weder einzeln noch in ihrer
Summe zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse führen“.

Während wir auf die Entscheidung vom EuGH warten, werden die vom Gericht
aufgezeigten Mängel schon in der Fachbehörde bearbeitet, so dass nach
der, wie wir hoffen positiv ausfallenden Gerichtsentscheidung, dann
schnell mit der Umsetzung begonnen werden kann.

Weiter hat das Gericht keinen Zweifel an der Notwendigkeit der
Elbvertiefung gelassen. Wenn die Fahrrinnenanpassung nicht stattfinden
kann, hat das Folgen für die Wirtschaft Mittel- und Osteuropas,
Deutschlands und natürlich für die nördlichen Bundesländer und ganz
besonders für den Hamburger Hafen.

Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Aspekten muss man auch die
ökologischen Auswirken betrachten, die ein Ausbleiben der Elbvertiefung
hätte. Die Zeitschrift die Zeit hat vor kurzen einmal eine konservative
Wachstumsprognose für den Güterumschlag zugrunde gelegt und die
Auswirkungen betrachtet, wenn dieses Warenwachstum zukünftig über
Bremerhaven und Rotterdam umgeschlagen würde. Die Container, die Hamburg
erreichen bleiben zu einen Drittel im Hamburger Umland ein großer
anderer Teil geht Österreich, Tschechien oder nach Polen. Die
zusätzlichen Wegstrecken von Bremerhafen bzw. Rotterdam würden großteils
per LKW bewältigt werden müssen, da die Bahnanbindung dieser Häfen nicht
so gut wie die in Hamburg ist. Die Zeit kommt bei ihren Schätzungen,
selbst unter optimistischen Annahmen, auf einen zusätzlichen Ausstoß von
etwa einer halben Million Tonnen CO₂ im Jahr. Das entspricht, grob
überschlagen, drei Milliarden zusätzlich gefahrener Kilometer im
privaten Autoverkehr.

Hamburg und der Bund sind intensiv dabei, die verbliebenen Bedenken des
Gerichts sorgfältig auszuräumen. Das Gericht hat über sehr weite
Strecken die Planfeststellung bestätigt und keinen Zweifel an der
wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Anpassung der Fahrrinne gelassen.
Wir sind zuversichtlich, dass die benötigte Fahrrinnenpassung kommen wird

Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Frage beantworten
konnte. Und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Matthias Czech

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