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Matern von Marschall
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Frage von Eva S. •

Frage an Matern von Marschall von Eva S.

Hallo Herr von Marschall
die EU-Kommission hat dreht die Subventionsspirale in Rekordhöhe: 35 Jahre garantierte Einspeisevergütung für Atomstrom aus Hinkleypoint C. Mich hat es beeindruckt, dass die Österreichische Regierung zu ihrem Bekenntnis gegen die Atomenergie steht, dass Ihre Kollegen dort Rückgrat beweisen und eine Nichtigkeitsklage vor dem EuGH anstrengen. Dass die Bundesregierung trotz anders lautender Lippenbekenntnisse nichts in dieser Angelegenheit unternimmt, ist zwar traurig, jedoch nicht überraschend. Schließlich weist die EEG-Novelle in dieselbe Richtung.
Dass die große Koalition jedoch (bis auf die Enthaltung von Josef Göppel, CSU) unisono den Antrag ablehnt, sich den Österreichern anzuschließen, finde ich beschämend.

Ich bin gespannt auf Ihre Erklärung, warum Sie, namentlich gegen den Antrag gestimmt haben. Warum Sie es also ablehnen, die Klage der Österreichischen Regierung gegen die exorbitanten Atomsubventionen zu unterstützen.

Mit freundlichem Gruß,
Eva Stegen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Stegen,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur europäischen Energiepolitik und der Entscheidung der Europäischen Kommission bezüglich der staatlichen Beihilfen für das britische Atomkraftwerk "Hinkley Point C". Gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten.
Deutschland hat ein Ende der Kernenergienutzung bis zum Jahr 2022 beschlossen und setzt sich für den Ausbau erneuerbarer Energien ein. Großbritannien geht auf diesem Gebiet einen anderen Weg. Die Wahl der Energiegewinnungsmöglichkeiten obliegt jedoch nach europäischem Recht den jeweiligen Mitgliedsstaaten (Art. 194 AEUV). Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014 bestätigen diese mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit.
Bei dem Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission über die staatliche Beihilfe Großbritanniens für den Bau des Atomkraftwerkes "Hinkley Point C", handelt es sich um ein bilaterales Verfahren zwischen der Europäischen Kommission und dem EU-Mitgliedstaat Großbritannien. Diese Verhandlungen und deren Ergebnis gilt es zu respektieren. Aus diesem Grund habe ich einem Antrag, eine Nichtigkeitsklage gegen die Beihilfe für das geplante Atomkraftwerk "Hinkley Point C" in Großbritannien einzureichen, nicht zugestimmt.
Ich hoffe, sehr geehrte Frau Stegen, Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Matern von Marschall