
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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(...) Der Landtag NRW hat – wie die übrigen 15 gewählten Landesparlamente, die ehemalige Rundfunkgebühr sehr bewusst in einen „Haushaltsbeitrag“ gewandelt, also einen Rundfunkbeitrag, der eben nicht mehr pro Rundfunkgerät, sondern von jedem Haushalt als Solidarbeitrag für den Betrieb des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland, also für ARD, ZDF und Deutschlandradio mit all ihren sehr verschiedenen Angeboten, zu leisten ist. Denn auch wenn man kein Radio- oder TV-Gerät besitzt, kann man über Computer und Smartphones die Angebote des ÖRR via Internet live gestreamt oder auch aus Mediatheken- und Podcast-Angeboten abrufen. (...)