
(...) auf dieser Plattform dieses Ziel und dessen Umsetzung durch Verankerung im Gesetz doch wirklich mehrfach deutlich genug gemacht. Noch einmal: Ich sehe aufgrund unserer gesetzlichen Vorgaben keine Möglichkeit, die Sperrung einer Seite vorzunehmen, wenn der Tatbestand einer der von Ihnen angeführten Normen erfüllt sein sollte. Wir haben klargestellt, dass es sich ausschließlich um eine präventive Maßnahme gegen Kinderpornographie handeln soll. (...)