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Frage von Michael S. •

Frage an Martina Bunge von Michael S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

ich würde gerne Ihre Haltung zur Empfehlung des nationalen Ethikrates wegen der Änderung des Transplantationsgesetzes von einem Zustimmungs- zu Widerufsrecht kennenlernen. Was können Sie mir dazu antworten.

Danke

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schmitt,

der Nationale Ethikrat veröffentlichte am 24. April 2007 seine Stellungnahme "Die Zahl der Organspenden erhöhen - Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland". In dieser schlägt der Nationale Ethikrat im Ergebnis ein Stufenmodell vor, das Elemente einer Erklärungsregelung mit Elementen einer Widerspruchsregelung verbindet. Demzufolge sei der Staat verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger erstens in einem geregelten Verfahren zu einer persönlichen Erklärung darüber aufgefordert werden, ob sie zur Organspende bereit sind, und zweitens darüber informiert sind, dass die Organentnahme bei unterbliebener Erklärung gesetzlich erlaubt ist, sofern die Angehörigen ihr nicht widersprechen.

Dieser Vorschlag ist auf breites Unverständnis und heftige Kritik gestoßen. Doch bei aller Kritik am Konstrukt des Ethikrates, mit seinem Vorschlag zur so genannten Erklärungslösung für die Organspende eröffnete er die öffentliche Debatte im Frühjahr vergangenen Jahres mit einem Paukenschlag wieder.

Meines Erachtens sind die Chancen für ein Leben durch Organspende auf der einen und das Recht, selbst über den eigenen Körper zu bestimmen, auf der anderen Seite, es wert, ernsthaft neu diskutiert zu werden. Vor allem, wenn die in Deutschland existierende Regelung die Diskrepanz zwischen Bedarf und Spendenbereitschaft nicht ausgleichen kann. In Deutschland warten jährlich etwa 12.000 Kranke auf ein lebensrettendes Organ. Zur Verfügung stehen aber nur etwa 3.000 Organe.

Der Vorschlag, die Widerspruchsregelung mit einer Erklärung zu Lebzeiten zu kombinieren, wäre europäisches Novum und konstruktiver als die pure Widerspruchsregelung, wie sie in etlichen Ländern existiert. Die vorgeschlagene Regelung könnte auch mehr Menschen anregen, sich zu erklären.

Eines muss klar sein, keine dieser Lösungen wirkt allein. Notwendig ist beispielsweise ein funktionierendes Management von Krankenhäusern und Transplantationszentren wie in Mecklenburg-Vorpommern, das die Spitze der Spendenbereitschaft in Deutschland einnimmt. Auch das Klima im Gesundheitswesen ist entscheidend für die Bereitschaft zur Organspende - dies hat uns ein Besuch des Gesundheitsausschusses in Spanien im September vergangenen Jahres gezeigt. Dort ist die Spendenbereitschaft so hoch ist wie in keinem anderen europäischen Land.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge