Portrait von Martina Bunge
Martina Bunge
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martina Bunge zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael A. •

Frage an Martina Bunge von Michael A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

auf diesem Wege richte ich eine persönliche Anfrage an Sie und hoffe, dass Sie das unfaire Wettbewerbsverhalten einer Krankenkasse ebenso kritisch bewerten.
Seit dem 01.04.2007 ist die Bundesknappschaft geöffnet und nutzt mit ihrem günstigen Beitragssatz alle denkbaren Möglichkeiten, um Versicherte vor allem im Ruhrgebiet zu gewinnen. Allerdings ist dieser super-günstige Beitragssatz m.E. wettbewerblich unfair, da die Verwaltungskosten der knappschaftlichen Krankenversicherung derzeit noch in erheblichem Umfang auf Vorteilen aus dem Verbund mit der knappschaftlichen Rentenversicherung beruht.
Jetzt versucht die knappschaftliche Krankenversicherung sich auch in Norddeutschland auszubreiten. Und weil ihr dazu die erforderliche Infrastruktur fehlt, möchte sie eine norddeutsche Kasse per Gesetz !!! an sich binden. Hierbei handelt es sich um die See-Krankenkasse.

Es mag erforderlich sein, eine kleinere Kasse wie die See-Krankenkasse mit einer stärkeren Kasse zu fusionieren, aber dann doch wohl eher mit einer AOK. Denn bisher war die enge Anbindung der See-Krankenkasse an die AOKen sogar im SGB V festgelegt. So sind z.B. die chronisch kranken Versicherten der See-Krankenkasse in die Desease Management Programm der AOKen eingeschrieben, die sie bei einer Fusion mit der Knappschaft verlassen müssten, wobei die Knappschaft vertraglich in Norddeutschland sehr schlecht aufgestellt ist. Zudem wäre die Versorgung der deutschen Seeleute durch die nördlichen Ortskrankenkassen wesentlich besser gewährleistet, als durch einen Versicherungsträger aus dem Ruhrgebiet.

Würden Sie einem SBG IV-Änderungsgesetz zustimmen, dass der Bochumer Knappschaft die Versicherten der Hamburger See-Krankenkasse zuordnet?

Portrait von Martina Bunge
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Arnhoff,

wie Sie der Internetseite der See-Krankenkasse entnehmen können, ist die See-Krankenkasse zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie verwaltet sich damit im Rahmen der Gesetze selbst. Im Unterschied zur Seekrankenkasse wurde die Seekasse als Träger der Rentenversicherung aus der See-Sozialversicherung herausgelöst. Sie fusionierte am 1. Oktober 2005 mit der Bahnversicherungsanstalt und der Bundesknappschaft zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Die Selbstverwaltung hat allerdings im März 2007 beschlossen, dass auch die übrigen Zweige der See-Sozialversicherung sich einen größeren Fusionspartner suchen sollen. Als wesentlicher Grund hierfür wurde angegeben, dass infolge der letzten Gesundheitsreform der Großen Koalition kleine Kassen im Wettbewerb künftig keine Chance mehr hätten.

Die See-Krankenkasse hat infolgedessen Verhandlungen mit der Knappschaft aufgenommen. Nach Meldungen der Medien hat die Vertreterversammlung der See-Krankenkasse im September 2007 beschlossen, dass sie mit der Knappschaft zum 01.01.2009 fusioniert. Hierfür wurden jedoch gesetzliche Änderungen aufgrund der fehlenden Fusionsmöglichkeit der Knappschaft notwendig.

Die Koalitionsfraktionen haben zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (16/6540) Änderungsanträge vorgelegt, in deren Rahmen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Fusion geschaffen werden sollen. Die entsprechenden Regelungen können Sie der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 7. November 2007 (16/6986) entnehmen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde schließlich in geänderter Fassung am 8. November 2007 im Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge