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Martina Bunge
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Martina Bunge von Gerhard R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

wenn eine Biopsie zur Früherkennung von Prostatakrebs trotz vorschriftsmäßiger Einnahme von Antibiotika einen Harnwegsinfekt(mit Krankenhausbehandlung!) verursacht hat, muß bei einer Wiederholungsbiopsie diese Nebenwirkung unbedingt vermieden werden - wegen der Gefahr der Antibiotikaresistenz.

Da Urologen die Vermeidungsmöglichkeiten unterschiedlich beurteilen, bitte ich Sie - auch im allgemeinen Interesse! -
nach Rücksprache mit Experten des Bundesgesundheitsministeriums in Abgeordnetenwatch folgende Frage zu beantworten:

Kann die Infektgefahr verringert werden werden,
wenn

1. vor der Biopsie eine Darmspülung vorgenommen wird

und

2. nach der Biopsie der Urin(und gfs. auch das Blut?) beobachtet
wird(um die Notwendigkeit für eine andere Antibiotikaart
rechtzeitig zu erkennen)?

Eine Information der Öffentlichkeit - hier über Abgeordnetenwatch - könnte auch Gesundheitskosten senken.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

in Ihrer eMail bitten Sie mich, in Rücksprache mit Expertinnen und Experten des Bundesgesundheitsministeriums zu prüfen, ob und inwieweit eine Darmspülung im Vorfeld einer erneuten transrektalen Prostatastanzbiopsie neben der Antibiotikaprophylaxe dazu beitragen kann, das Entzündungsrisiko zu vermindern.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist im fünften Sozialgesetzbuch nur als Rahmenrecht vorgegeben. Die Konkretisierung obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen sowie der (Zahn-)Ärzteschaft bzw. der Krankenhausträger angehören. Zu einer seiner zentralen Aufgaben zählt es, „Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“ zu verabschieden. Diese Richtlinien legt der Gemeinsame Bundesausschuss dem Bundesministerium für Gesundheit vor, das sie innerhalb von zwei Monaten beanstanden kann.

Der Gemeinsame Bundesausschuss verfügt über die Möglichkeit, dem „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ (IQWiG) Arbeitsaufträge sowohl bezüglich neuer als auch bestehender Therapieformen zu erteilen. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse können dort Ihre Fragen beantwortet und eine Entscheidung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bzw. möglicher Aufnahme einer therapeutischen Maßnahme in den GKV-Leistungskatalog getroffen werden.

Seit 2004 zählen auch Patientinnen- und Patientenvertreter zu seinen Mitgliedern. Sie verfügen zwar nicht über ein Stimmrecht, allerdings über ein Mitberatungs- und Mitspracherecht. Ich empfehle Ihnen daher, Ihr Schreiben an die Patientinnen- und Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Bitte um Prüfung Ihrer Anfrage zu richten.

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge