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Martina Bunge
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Frage von Moritz S. •

Frage an Martina Bunge von Moritz S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bunge,

zwar nicht verwundert, so doch sehr befremdet über das Verhalten einiger Bundestagsabgeordneter hinsichtlich des nun gescheiterten Rauchverbots im Bundestags möchte ich Ihnen meinen Unmut über das Verhalten entsprechender Abgeordneter zum Ausdruck bringen. Ein Parlament, welches es aufgrund der Nikotinabhängigkeit eines Teils seiner Mitglieder nicht schafft, mit gutem Beispiel voranzugehen, um seine nichtrauchenden Bürger zu schützen, wird auch in Zukunft weitere, "gute" Gründe finden, eine bundesweite Regelung zum Schutz vor den enormen Gesundheitsgefahren zu umgehen.

Mein Bedauern über dieses Verhalten zum Ausdruck bringend, möchte ich Sie fragen, was Sie -außer den vollkommen unzureichenden "Selbstverplichtungen"- zum Schutz vor der Gesundheitsgefahr Rauchen unternehmen wollen.

mit freundlichen Grüßen

Moritz Stuplich

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Stuplich,

am 25. Mai diesen Jahres hat der Deutsche Bundestag das so genannte Nichtraucherschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens) verabschiedet. Bei allen Kritikpunkten ist es doch ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es schreibt Rauchverbote für alle Bundesbehörden - also auch den Bundestag - vor. Die Diskussionen um dessen Einbeziehung waren, wie Sie richtig beschreiben, befremdend. Ich sah und sehe es als selbstverständlich an, dass der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber hier eine Vorbildfunktion zu erfüllen hat. Dies habe ich auch in meiner Rede im Plenum am 8. März ( http://www.linksfraktion.de/rede.php?artikel=1356784343 ) deutlich gemacht.
Neben den beschlossenen Rauchverboten in Behörden, öffentliche Verkehrsmitteln und Bahnhöfen und dem Rauchverbot für Jugendliche bis 18 Jahren (vorher 16), verbunden mit der Umstellung der Zigarettenautomaten, hätte ich mir gewünscht, dass die Bundesregierung den Mumm hat, die Arbeitsstättenverordnung zu modifizieren. Das hätte einen umfassenden Schutz für Gaststättenbesucher und vor allem dort Angestellte vor dem Schadstoff Rauch bedeutet. Leider hat die Bundesregierung diese Chance vergeben und das Problem, unter Inkaufnahme eines föderalen Flickenteppichs, auf die Länder abgeschoben.

Zum Thema „Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher“ finden Sie unter www.linksfraktion.de/mdb_bunge.php meine Pressemitteilungen sowie unter „Downloads“ die Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers der Uni Frankfurt, Prof. Dr. Helmut Siekmann, welche Grundlage für seine Ausführungen in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 9. Mai zum Gesetzentwurf der Bundesregierung waren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge