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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Martina Bunge von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages möchte ich Sie über meine folgende öffentliche Petition in Kenntnis setzen:

"Mit der Petition wird von den gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme für wirksame Naturheilverfahren und Heilpraktikerhonorare gefordert.

Begründung:
Durch die Bezahlung aller wirksamen Naturheilverfahren durch die gesetzlichen Krankenkassen würden erhebliche finanzielle Mittel eingespart, da kaum Nebenwirkungen(siehe Lipobay, VIOXX) zu erwarten sind und eine ""sanftere"", schnellere und natürliche Heilung erfolgt.

Leider wurde meine Petition unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt.

Ablehnung hier:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/gkv.pdf

Finden Sie die Ablehnung meiner öffentlichen Petition in Anbetracht der katastrophalen Zustände in unserem Gesundheitssystem in Ordnung ? Wenn ja, bitte Begründung angeben !

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gobsch
Umwelt und Gesundheit Halle e.V.i.Gr.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Gobsch,

im Petitionsausschuss spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse des Deutschen Bundestages wider. Daher ist die Ablehnung Ihrer öffentlichen Petition nicht verwunderlich. Dennoch ist Ihre Petition sehr wichtig, da die von Ihnen dargelegte Problematik jetzt „registriert“ ist.

Wie bereits in meinem Gastbeitrag in den „Homöopathischen Nachrichten“ vom Februar dieses Jahres ausgeführt, sehe ich viele Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen als sinnvolle Ergänzung der herkömmlichen Behandlung an. Ziel sollte es daher sein, sie in den GKV-Leistungskatalog zu übernehmen.

Seit 1. April dieses Jahr können Krankenkassen lediglich spezielle Wahltarife anbieten, die eine Erstattung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen vorsehen. Damit wird der grundsätzliche Ausschluss der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel teilweise zurückgenommen. Aufgrund ihrer entsolidarisierenden Wirkung stellen Wahltarife für meine Fraktion DIE LINKE jedoch keine Lösung dar.

Bislang steht der Verordnung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen als Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie entgegen, dass für viele homöopathische Mittel der Nachweis ihrer Wirksamkeit zur Behandlung einer bestimmten Krankheit noch aussteht. Allerdings gibt es jenseits von randomisierten Doppelblindstudien weitere wissenschaftliche Verfahren, um entsprechende Belege zu erbringen. An dieser Stelle sollten wir ansetzen und die Forschung nicht zuletzt durch eine Ausweitung der finanziellen Mittel intensivieren. Angesichts der offensichtlichen Vorteile der Komplementärmedizin – insbesondere der homöopathischen Grund-Anamnese – ein meines Erachtens mehr als erstrebenswertes Ziel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge