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Frage von Lothar R. •

Frage an Martina Bunge von Lothar R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

Sie haben die Beschlussempfehlung (Drs. 16/13428) vom 17.06.09 zu den Drs. 16/12256 und 16/12677 unterzeichnet. Meine Fragen beziehen sich auf $ 240 Absatz 5 SGB V (Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder) und die m.E. rechtswidrige Umsetzung durch den GKV-Spitzenverband, die sich wie folgt darstellt:
1. NICHT MEHR anerkannt werden im Haushalt lebende LEIBLICHE Kinder des Mitglieds oder des Ehepartners sowie alle STIEFKINDER und ENKEL,
2. WEITERHIN anerkannt werden im Haushalt lebende GEMEINSAME Kinder,
3. ZUSÄTZLICH anerkannt werden außerhalb lebende gemeinsame UNTERHALTSBERECHTIGTE Kinder.

Die Auslegung des GKV-Spitzenverbandes hat bei uns zu einer Erhöhung der GKV-Beiträge von rund 130 € auf etwa 290 € geführt.

Wenn dies tatsächlich der "Wille des Gesetzgebers" gewesen sein sollte, würde es sich nicht nur um eine Entwertung und Umkehrung der gefestigten Rechtsprechung des BSG handeln, sondern auch um eine unbegründete, aber gewollte zusätzliche Belastung von Zweitfamilien mit Kindern.

In dem Fall wäre dies garantiert kontrovers diskutiert worden und dann auch in den Wortprotokollen im DIP nachzulesen. Es gibt aber keine einzige Fundstelle dazu!

Aus dem Gesetzentwurf, Ihrer Beschlussempfehlung und z.B. der Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 30.04.09 ergibt sich, dass die Kinder zu 3. ZUSÄTZLICH zu den Kindern zu 1. und 2. berücksichtigt werden sollten, und NICHT ANSTATT zu 1.!

Ich bitte um klare Stellungnahme: Sollte die bisherige Rechtsauffassung ERSETZT werden durch eine vollkommen neue (wie der GKV-Spitzenverband sie umgesetzt hat) oder ERWEITERT um unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben?

Falls ERSETZEN geplant war: Warum mussten die Beiträge für Familien mit Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben dürfen/können, erhöht werden, und wie wird diese Diskriminierung von Scheidungkindern begründet?

mfG
L. Roland

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Roland,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben uns bereits intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und sehen darin auch eine Ungerechtigkeit. Daher hat mein Kollege Harald Weinberg eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt, deren Antwort Sie in dieser Drucksache auf Seite 69 finden können: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/092/1709263.pdf

Kurz gesagt meint die Bundesregierung, hier sei kein Handlungsbedarf, da seitens des Stiefelternteils keinerlei Unterhaltsverpflichtungen bestünden. Wir halten das für fadenscheinig.
Allerdings entstehen immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Kombinationen von freiwillig gesetzlich Versicherten und Privatversicherten. DIE LINKE fordert auch aus diesem Grunde die Abschaffung der Privaten Krankenvollversicherung und die Einführung der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Diese ist nicht nur gerechter, da alle Einkommen einbezogen werden, sondern für die allermeisten Versicherten günstiger, da die Beiträge auf 10,5 % Prozent sinken könnten. Zudem hat in unserer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung jeder in Deutschland lebende Mensch einen eigenen Versicherungsschutz. Das bedeutet Kinder ohne eigenes Einkommen sind immer beitragsfrei Mitglied der Krankenversicherung und alle Eltern zahlen entsprechend ihrer Einkommen ihren Beitrag. Das ist gerecht und sozial.

Zuletzt kurz zur Klärung: Die Beschlussempfehlungen sind von mir in meiner damaligen Funktion als Ausschussvorsitzende des Gesundheitsausschusses unterzeichnet worden. Dies war ein formaler Akt und keine Zustimmung zu diesem Gesetz.

Beste Grüße

Martina Bunge