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Martin Zeil
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Frage von barbara l. •

Frage an Martin Zeil von barbara l. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zeil,

Sie sprechen sich in der SZ vom 25.07.2013 für neue Regeln bei der Zwangsunterbringung aus sowie für engmaschigere Kontrollen der Unterbringung, langjährige Unterbringung sollte nur in zwingenden Fällen erfolgen.
Bitte erläutern Sie Ihre Vorstellung nach welchen Regeln Zwangsunterbringung möglich sein sollte, welche Fälle "zwingend" sein sollten und wer die Kontrollen durchführt. Danke.

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Antwort von
FDP

Die zu begrüßende Freilassung Gustl Mollaths darf kein Grund sein, die Hände wieder in den Schoß zu legen. Denn unabhängig von dem aktuellen Fall Mollath sind die Zahlen der Menschen, die sich in einer Unterbringung befinden, seit 1996 stetig gestiegen. Angesichts dieser Entwicklung und der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit der betroffenen Personen, die eine solche Unterbringung in die Psychiatrie darstellt, ist eine umfassende Überprüfung des gesetzlichen Rahmens dringend geboten. Wir müssen sicherstellen, dass sich der Fall Mollath nicht wiederholt.

Zunächst müssen wir gewährleisten, dass dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wieder verstärkt Rechnung getragen wird. Die Unterbringung muss daher auf wirklich gravierende Fälle beschränkt werden. Darüber hinaus brauchen wir dringend eine nach Ausmaß des Vergehens gestaffelte Befristung der Unterbringung – anstatt der derzeit gültigen unbefristeten Regelung.

Und wir brauchen endlich ein viel engmaschigeres Netz an Kontrollen, um sicherzustellen, dass eine langjährige Unterbringung in der Psychiatrie nur in wirklich zwingenden Fällen erfolgt. Hier ist vor allem der verstärkte Einsatz von externen Gutachtern notwendig und überfällig. Völlig indiskutabel ist für mich, dass Menschen, die zum Teil wegen Bagatelldelikten in der Psychiatrie und den Mühlen der Justiz landen, jahrelang immer wieder nur auf die gleichen Gutachter treffen. Hier besteht die Gefahr einer Kontinuität im Irrtum: Gleicher Patient, gleicher Gutachter – das heißt oft gleiches Gutachten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Vorschläge unserer FDP-Landesvorsitzenden und Bundesjustizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Reform des Strafrechts verweisen. Es ist gut, dass sie das Heft für die auf Bundesebene nötigen Weichenstellungen bereits in die Hand genommen hat.

Da die Verantwortung für die Bereitstellung von Gutachtern jedoch Ländersache ist, fordere ich eine kritische Bestandsaufnahme im Freistaat – auch unabhängig von einer Reform des Bundesrechts. Wir müssen garantieren, dass genügend unabhängige Experten für die Justiz zur Verfügung stehen. Die vom Freiheitsentzug betroffenen Menschen in der Psychiatrie müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Fall immer wieder aufs Neue und von unterschiedlichen Fachleuten überprüft wird. Das darf nicht an der mangelnden Verfügbarkit solcher Experten scheitern.