Antwort 25.07.2017 von Martin Dörmann SPD
(...) Unser Staatskirchenrecht ist offen für die Vielfalt der Religionen. Unser Religionsverfassungsrecht ist aufnahmefähig für die Vielfalt der Religionen, denn es gilt für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen, nicht nur für die christlichen Kirchen. (...)

