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Martin Börschel
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Frage von Michael B. •

Frage an Martin Börschel von Michael B. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Martin Börschel,

in Ihrem Wahlkreis scheint sich einer Ihrer Parteikollegen in unverschämter Art und Weise die Not von Halbwaisen-Kindern zunutze gemacht zu haben: http://tinyurl.com/28knhvx .

Das ist offensichtlich kein Einzelfall, siehe auch den Missbrauch von Adoptivkinder zur Gebührenabzocke durch Anwälte, BGH Az. XII ZR 197- 04, http://lexetius.com/2006,3620 . Auch da hätte das JA rechtzeitig eingreifen und das Verfahren stoppen müssen, da die Justiz nicht in der Lage ist, ihrem grundgesetzlichen Auftrag nachzukommen, die Kinder zu schützen.

Da in all diesen Fällen das Jugendamt beteiligt ist, stellt sich die Frage ob der "besondere Schutz der Familie durch die staatliche Ordnung" (siehe Art. 6, I, GG) durch diese Organisation gewährleistet werden kann?

Die Stadt will zwar die, vom JA-Mitarbeiter aus Chorweiler betreuten Fälle überprüfen. Meinen Sie, dass durch diese Überprüfung, Missstände die eventuell an andere Stelle beim gleichen JA vorliegen, abgebaut werden können?

Warum hat niemand aus der Familie der Kinder, z. B. der Vater, das Sorgerecht bekommen? Hat der JA-Mitarbeiter die Übertragung des Sorgerechts verhindert um sich zu bereichern?

Kinder wie die o. a. verarmen, obwohl die Lebensversicherung ihrer Mutter ihnen weitergeholfen hätte. Letztendlich führen solche Fälle dazu, dass Kinder zu keiner Ausbildung kommen und als Sozialfall enden, obwohl sie die Voraussetzungen für eine vernünftige Ausbildung bringen.

Ich hoffe sehr, dass Sie und Ihre Partei eine Änderung der Gesetzgebung anstreben, so dass solche Fälle wirkliche Ausnahmen bleiben. Sollte die Fachaufsicht des JA auch in Zukunft ausbleiben, muss man davon ausgehen, dass diese Fälle die Keime künftiger sozialer Brennpunkte werden.

Dieser Fall beweist doch, dass es bei der Arbeit des Jugendamtes einer wirksamen Aufsicht fehlt. Was werden Sie, was wird die SPD unternehmen um die Arbeit der Jugendämter einer wirksamen Fachaufsicht unterzuordnen?

Mit freundlichen Grüßen
MB

Portrait von Martin Börschel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baleanu,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift zu Verfehlungen eines Kölner Amtsvormunds. Auch wenn die betreffende Person weder in meinem Wahlkreis wohnt noch tätig ist, möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorwurfs hat das Kölner Jugenddezernat Ermittlungen und Kontakt zu der betroffenen Familie aufgenommen. Der städtische Mitarbeiter wurde bis zur Aufklärung des Sachverhaltes vom Dienst freigestellt.

Die Stadt Köln hat die Staatsanwaltschaft Köln über den Sachverhalt informiert.
Ich darf betonen, dass die Stadt ein dezidiertes Kontroll- und Überwachungssystem bei der Verwaltung und Sicherung von Mündelvermögen unterhält. Das System wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt entwickelt und enthält sowohl Kontrollmechanismen zur Auswahl der Amtsvormunde als auch die Verpflichtung zur lückenlosen und vom Vorgesetzten kontrollierten Verlauf des Vermögens durch die städtischen Mitarbeiter. Eine weitere Kontrolle erfolgt einmal jährlich durch das Familiengericht.

Das Jugendamt hat parallel zu der Überprüfung dieses Falles mit den Vorbereitungen für umfangreiche Kontrollen weiterer Vermögensverwaltungen von Mündeln des freigestellten Amtsvormundes begonnen. Im Zuge der Übertragung der von ihm bislang betreuten Fälle auf andere Amtsvormünder des Jugendamtes werden auch weitere Kontrollen durchgeführt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es beim Jugendamt keine Anhaltspunkte für das Vorliegen weiterer Fälle.

Martin Börschel