
(...) Auch wenn ich das Interesse der Spielenden an so genannten „Killerspielen“ nicht nachvollziehen kann, trete ich nicht für deren Verbot ein und unterstütze nicht den Gesetzentwurf aus Bayern. Ich meine, dass mit den Jugendschutzbestimmungen und den Regeln des Strafgesetzbuches hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden. (...)