
(...) Die Verschreibungspflicht auch von Tierarzneimitteln ist auf bestimmte Wirkstoffe beschränkt und dient dem Schutz vor unerwünschten Nebenwirkungen und der Eindämmung von Missbrauch. Üblicherweise verordnet der Tierarzt oder die Tierärztin nach einer Untersuchung das Medikament. (...)