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Marlies Volkmer
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Frage von Detlef F. •

Frage an Marlies Volkmer von Detlef F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Volkmer,

es wurde in der Krankenversicherung die Versicherungspflicht eingeführt.
Aber warum ist die Zahl der Nichtkrankenversicherten trotzdem gestiegen?Haben Sie sich darüber schon einmal Gedanken gemacht?
Schließlich sind Sie ja Ärztin!
Es gibt in der Beitragsberechnug zur gesetzlichen KV ein große Ungerechtigkeit bei den Selbständigen den sogenannten Freiwilligversicherten.Wenn ein Friewilligversicherter unter 1800€ monatlich verdient wird der trotzdem nach der Einstiegsklausel(1800€)
berechnet.Das bedeutet für den Betroffenen er kann den Beitrag nur schwer aufbringen.Jeder Arbeitnehmer entrichtet sein Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen nur bei dem Freiwilligversicherten geht es nicht.
Warum machen Sie nicht ein neues Gesetz, das nur derjenige sich selbstständig machen darf der auch tatsächlich 1800€ im Monat verdient?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fiege,

Sie sprechen ein wichtiges Problem an, das mich seit längerem beschäftigt. Obwohl die Thematik im Zuge der letzten Gesundheitsreform diskutiert wurde, ist auch die gefundene Neuregelung meiner Ansicht nach problematisch und schützt gering verdienende Selbst-ständige nicht vor finanzieller Überforderung, was ja eigentlich das Ziel der Regelung war.

Zunächst halte ich die Bemessung des Krankenversicherungsbeitrages an einem fiktiven Einkommen im Bereich der Geringverdiener für grundsätzlich falsch, da damit eine Überforderung nicht ausgeschlossen werden kann. Allerdings wäre eine einkommensabhängige Berechnung in diesem Bereich mit einem Bürokratiezuwachs verbunden, der nicht unterschätzt werden darf: Schließlich müsste das Einkommen z.B. durch den Steuerbescheid des Vorjahres, den Vorauszahlungsbescheid, eine vorhandene Einnahmen/Ausgaben/Überschuss-Rechnung oder Bilanz glaubhaft gemacht werden.

Daher sollte in einem ersten Schritt darüber nachgedacht werden, wie die in der letzten Gesundheitsreform verankerte Regelung für gering verdienende Selbstständige verbessert werden könnte.

Meiner Ansicht nach ist es nicht im Sinne der Betroffenen, dass es ins Ermessen der Krankenkassen gestellt wurde, unter welchen Voraussetzungen Beitragsermäßigungen für gering verdienende Selbständige verankert werden. Wie mir auch die Verbraucherzentrale Bundes-Verband berichtete, handhaben die Kassen diese Regelung sehr restriktiv, so dass der geringst Teil der Betroffenen unter diese Regelung fällt. Ich würde dafür plädieren, Beitragsermäßigungen grundsätzlich gesetzlich festzuschreiben. Es besteht nach meiner Ansicht keine gesetzliche Notwendigkeit, den Kassen den Hebel an dieser Stelle selbst in die Hand zu geben. Gleiches würde ich auch für die Anrechnung von Vermögen vorschlagen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf meine Initiative hin zugesagt, eine untergesetzliche Regelung zur Verbesserung der Situation zu prüfen. Dazu soll in einem ersten Schritt die Praxis der Krankenkassen eingehend untersucht werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen abgewartet werden.

Meiner Ansicht nach muss endlich anerkannt werden, dass Selbständige und Freiberufler mit sehr kleinen Einkommen durchaus des Schutzes der Solidargemeinschaft bedürfen können.

Selbstverständlich muss die Solidargemeinschaft davor geschützt werden, dass nicht schutzbedürftige Personengruppen ihre Vorzüge zu vergünstigten Bedingungen in Anspruch nehmen können. Aber ich denke, dass Schutzmechanismen eine Frage der konkreten Ausgestaltung sind.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer