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Marlies Volkmer
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Frage von Matthias S. •

Frage an Marlies Volkmer von Matthias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

mit Bedauern musste ich lesen, dass Sie dem Gesetzt zur geplanten Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben.

Als Berater in der Aids-Hilfe Dresden und in der Onlineberatung der deutschen Aids-Hilfen weiß ich, wie wichtig Vertraulichkeit und Anonymität sind, um Ratsuchenden den Weg zu spezialisierten Beratungsangeboten zu erleichtern. Sie selbst sind mit den Notlagen HIV-positiver Menschen vertraut und haben die Dresdner Aids-Gala bereits besucht.

Denken Sie nicht, dass die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten bei Telefon- und Onlinekontakten den Zugang zu diesen und zahlreichen ähnlich arbeitenden Beratungsstellen erschwert? Kann dieser Verlust an Grundrechten und persönlichem Schutz durch erhoffte zusätzliche Erfolge in der Terrorismusbekämpfung aufgewogen werden?

Ich bin mir da nicht so sicher. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass die geplanten Maßnahmen weit über das Ziel hinaus schießen und unsere Demokratie eher beschädigen als stärken. Schade! Sind wir dafür 1989 auf die Strasse gegangen?

Über Ihre Antworten würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schwager

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwager,

ich freue mich, auf diesem Wege von Ihnen zu hören. Wegen grundsätzlicher Informationen über das Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung und über die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung bitte ich Sie herzlich, die Antwort auf die Frage von L.E. vom 9. November zu lesen.

Zu Ihrer Befürchtung, der Zugang zu Beratungsangeboten für HIV-positive Menschen könnte durch diese Regelungen erschwert werden, möchte ich kurz anfügen, dass ich diese nicht teile.

Die Verbindungsdaten werden bereits heute üblicherweise von den Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken gespeichert. Diese Praxis hat nicht zum Rückgang telefonischer Beratungsgesuche geführt. Die Ermittlungsbehörden erhalten nur auf richterliche Anordnung Zugang zu diesen Daten. Der Inhalt der Kommunikation bleibt ohnehin vertraulich.

Bei unserem nächsten Zusammentreffen würde ich die Diskussion gerne vertiefen.
Mit den besten Wünschen für das Weihnachtsfest

Marlies Volkmer