Markus Reichel im Sitzen
Markus Reichel
CDU
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Frage von Stephan P. •

Welche Maßnahmen wird die Regierungspartei CDU ergreifen um dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.1.26 ( https://www.bverwg.de/pm/2026/05) gerecht zu werden?

Sehr geehrter Herr Reichel,
das Bundesverwaltungsgericht hat am 29.1.26 geurteilt, dass das Klimaschutzprogramm von 2023 ergänzender Maßnahmen bedarf, um die verbindlichen nationalen Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen.
Dies ist ein klarer Auftrag an die Regierung.
Ich würde gern von Ihnen wissen, welche Art Maßnahmen ergriffen werden könnten? Und wie sieht der Zeitplan dafür aus?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan P.

Markus Reichel im Sitzen
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse an der Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2026. Sie haben recht: Das Gericht hat klar festgestellt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 ergänzender Maßnahmen bedarf, um die verbindlichen nationalen Ziele bis 2030 sicher zu erreichen. Dieses Urteil ist für die Bundesregierung ein verbindlicher Auftrag zum Handeln.

Als CDU/CSU-Fraktion nehmen wir diesen Auftrag ernst. Zugleich ist uns wichtig, Klimaschutz wirksam, wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen zu gestalten. Maßnahmen müssen messbar zur Emissionsminderung beitragen, dürfen aber weder Arbeitsplätze gefährden noch Bürgerinnen und Bürger sowie den Mittelstand überfordern.

Konkret diskutieren wir derzeit insbesondere:

- eine stärkere Fokussierung auf wirksame CO₂-Minderungen in den Sektoren Verkehr und Gebäude,

- beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren für klimafreundliche Infrastruktur und Industrieanlagen,

- technologieoffene Ansätze, etwa bei klimaneutralen Kraftstoffen, Wasserstoff und CO₂-Abscheidung,

- bessere Verzahnung von Klimaschutz und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere für energieintensive Unternehmen.

Das zuständige Bundesministerium ist nun aufgefordert, zeitnah ein ergänzendes Maßnahmenpaket vorzulegen. Dieses wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend parlamentarisch beraten. Ziel ist es, schnellstmöglich belastbare Ergänzungen zu beschließen, die sowohl den Vorgaben des Gerichts als auch den praktischen Realitäten in unserem Land gerecht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Reichel

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