(...) Unser Entwurf respektiert und stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und schützt das Patientenwohl. Auch dann, wenn man selber nicht mehr entscheidungsfähig ist, sollen die im Voraus in einer Patientenverfügung getroffenen eigenen Anordnungen grundsätzlich verbindlich und vom Arzt und Betreuer zu befolgen und umzusetzen sein. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert. 

