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Markus Grübel
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Frage von Jonathan S. •

Frage an Markus Grübel von Jonathan S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Grübel,

ich weiß dass Jugendschutz nicht ihr Spezialgebiet ist, aber da Sie der Abgeordnete meines Wahlkreises sind stelle ich Ihnen meine Anfrage.
Ich wollte eigentlich diesen Sommer zum Kino auf die Burg nach Esslingen - mit meiner Frau The Green Book anschauen. Das Problem ist: Wir sind seit Februar Eltern - und unsere 6-Monatigen Jungs dürften wegen der Altersfreigabe des Films nicht mit kommen. Ohne sie zu gehen ist aber unmöglich, da meine Frau voll stillt.
Mir ist bewusst dass man darüber streiten kann ob es sinnvoll ist mit Babys zu einem solchen Event zu gehen. Scheinbar ist aber ausschließlich die FSK-Freigabe das Problem - ein Kinobesuch in einem ab 0 Jahren freigegebenen Film wäre gesetzlich zulässig. Dass die beiden viel vom Inhalt des Films mitbekommen würden wage ich zu bezweifeln - zumal sie wenn der Film um 22 Uhr beginnt schlafen sollten - und dann nur noch kurz aufwachen wenn sie hunger haben und trinken wollen.
Mich würde interessieren wie sie dazu stehen würden die Altersgrenze für Babys bis einem Jahr aufzuheben um solche Kinobesuche zu ermöglichen - und wer in der CDU Bundestagsfraktion für mich der beste Ansprechpartner für mein Anliegen wäre.

Mit freundlichen Grüßen,
J. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Juli, in der Sie die Altersfreigabe von Filmen thematisieren.

Für Filmvorführungen in der Öffentlichkeit hat der Gesetzgeber Altersfreigaben festgelegt. Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche nur solche Filme im Kino sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind. Kinobetreiber sind verpflichtet, diese Altersfreigaben einzuhalten und zu kontrollieren. Dieses Vorgehen ist notwendig, da je nach Entwicklungsstufe und Alter mediale Darstellungen auf Kinder unterschiedlich wirken und unterschiedlich verarbeitet werden können, was die Entwicklung zu selbstverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen kann. Die Beschränkungen durch die Altersvorgabe gelten prinzipiell auch, wenn Kinder von ihren Eltern begleitet werden. Eine Ausnahme bildet hier lediglich der Fall, wenn Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren zusammen mit ihren Eltern in einen Film gehen, der mit "Freigegeben ab zwölf Jahren" gekennzeichnet ist.

Nun kann man davon ausgehen, dass sechsmonatige Säuglinge, wie Sie in Ihrem Schreiben anmerken, vom Inhalt des Films nicht viel mitbekommen würden. Allerdings können Bilder und Geräusche trotzdem Auswirkungen haben. Auch wenn Babys kaum etwas von dem verstehen, was sie ringsum wahrnehmen, reagieren sie darauf. So können sie beispielsweise nervös, wütend oder erschöpft auf die Medienumgebung reagieren, weil ihnen alles zu viel wird. Durch Geräusche wie hektische Stimmen oder dramatische Musik können Babys unruhig werden und anfangen zu weinen. Eine Regelung, wonach das erste Lebensjahr grundsätzlich nicht unter die Anwendung der gesetzlichen Altersfreigaben fällt, würde ich daher nicht unterstützen.

Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, kann ich Ihnen gerne weitere Informationen übersenden. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Signatur.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübel

Deutscher Bundestag
Paul-Löbe-Haus (Zi. 6.740)
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 227 - 71973
Telefax: +49 (0) 30 / 227 - 76964
E-Mail: markus.gruebel@bundestag.de
http://www.markus-gruebel.de

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