
(...) Der Vertrag von Lissabon legt fest, dass eine Unionsbürgerschaft eingeführt wird, die für jeden Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union neben die nationale Staatsbürgerschaft hinzutritt. Hierdurch erhält jeder Unionsbürger in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen. (...)