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Frage von Lutz L. •

Frage an Markus Egg von Lutz L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Prof. Dr. Markus Egg,

am 08.09.hatten Sie sich zur Souveränität geäußert.
Unterliegen aus Ihrem Verständnis erlaubte Überwachungsmaßnahmen für andere Geheimdienste (Weitergabe, eigener Zugang) der parlamentarischen Kontrolle?
Ich möchte auf Hartfrid Wolff (Mitglied der G10-Kommission) hinweisen, der die Zuständigkeit ausschließlich für die Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste angibt. http://www.abgeordnetenwatch.de/hartfrid_wolff-575-38054--f395918.html#q395918
Aus Geheimschutzgründen konnte er die Frage nach Regelungen für andere Geheimdienste nicht aufklärend beantworten. http://www.abgeordnetenwatch.de/hartfrid_wolff-575-38054--f400644.html#q400644
Wie schätzen Sie diese Infos ein? Wären Erlaubnisse der Ministerien ohne Kenntnis der G10-Kommission verfassungsrechtlich zulässig? Wie weit sollte in dieser Frage die vollständige Aufklärung gehen?
Sie erwähnen das Interesse deutscher Nachrichtendienste an Informationen anderer Geheimdienste. Könnten über ausländische Geheimdienste auch Daten aus Deutschland von deutschen Nachrichtendiensten gewonnen werden? Welche Kontrolle der Ausnahmen im Artikel 10 des Grundgesetzes gäbe es dann?
Sie weisen auch auf die Unterwerfung unter EuGH und EGMR hin. Wollen Sie diese Unterwerfung aufkündigen? In welchen Bereichen arbeiten diese nachteilig? Wie bewerten Sie den EGMR, der im Familienrecht gegen die deutsche Justiz die Rechtsprechung im Sinne des deutschen Grundgesetzes erzwang?
Sie beklagen auch die Abhängigkeit des BVerfG.
Womit begründen Sie Ihr allgemeines Vertrauen in die deutsche Justiz? Sind die zum EGMR gebrachten Familienrechtsfälle und der medienpräsente Fall Mollath aus Ihrer Sicht seltene Ausnahmen einer ansonsten vertrauenswürdigen Justiz?
Zusammenfassend: Auf wen in Deutschland könnten wir uns nach Erlangung der vollen Souveränität in Bezug auf den Schutz unserer Grundrechte verlassen?

Mit freundlichen Grüssen

Lutz Lippke

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