(...) Zu 2.) Insolvenzen von Wohnungsbaugenossenschaften haben in den letzten Jahren kaum eine Rolle gespielt. Sollten Sie allerdings dennoch Ansprüche gegen eine insolvente Gesellschaft haben, können Sie diese unabhängig von den Eintragungen im Handelsregister geltend machen. Hier sollte allerdings eine individuelle juristische Bewertung für den jeweiligen konkreten Fall erfolgen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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