(...) Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.11.2007 auf folgend Regelung zum Arbeitslosengeld I geeinigt: Arbeitslose ab 50 Jahren erhalten eine Zahlung von 15 Monaten (bei 30 Monaten Vorversicherungszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre), 18 Monaten ab 55 Jahren (bei 36 Monaten Vorversicherungszeit) und 24 Monaten ab 58 Jahren (bei 48 Monaten Vorversicherungszeit). Unterbrechungen in den letzten fünf Jahren sind für den Anspruch unschädlich. (...)
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