(...) Die Entscheidung über Visaerleichterungen nach der EU-Visaverordnung wird auf europäischer Ebene durch das EU-Parlament und den Rat der EU getroffen. Die Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht, hinsichtlich der Visaerleichterungen für die Ukraine und Georgien steht nicht unmittelbar an. (...)
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