(...) Eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegen den Willen des Betreuten kann nur letztes Mittel sein, wenn mildere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es ist also Ultima Ratio. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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