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Frage von Sven R. •

Frage an Maria Michalk von Sven R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Michalk

ich möchte Sie im Zusammenhang mit der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge in Sachsen auf Grund des staatlich festgelegten Einheitsbeitrages fragen, warum hier die sächsischen Kassen für ihr sparsames Wirtschaften bestraft werden sollen. Da viele Versicherte in Sachsen bei der IKK mit 11,8 % bzw. bei den AOK mit 12,8 % Beitragssatz versichert waren, würden deren Beiträge auch bei Absenkung der Arbeitslosenversicherung um 0,5 % unter dem Strich um bis zu 3,2 % steigen. Wenn es so ist, daß in Zukunft die Ausgleichszahlungen der Kassen nicht mehr von West nach Ost, sondern von den Kassen mit einem hohen Anteil jüngerer, gut verdienender Beitragszahler zu den Kassen mit einer schlechteren Ausgangslage gehen sollen, dann müßten die Krankenkassen in den neuen Bundesländern auf Grund ihrer ungünstigeren Situation doch weiterhin begünstigt werden.

Ich möchte Sie weiterhin fragen, woher in Zukunft ein Wettbewerb zwischen den Kassen herkommen soll, wenn 95 % aller Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind und alle Kassen den gleichen Beitrag erheben müssen. Angeblich haben die Kassen die Möglichkeit, ihre Mitglieder Beiträge zurückerstatten, wenn sie sparsam wirtschaften, aber trifft es zu, daß diese Rückerstattungsbeiträge auf 8,- EUR pro Monat gedeckelt sind?

Angesichts der sich verschlechternden Konjunkturbedingungen und des schwachen Binnenmarktes wäre es doch eigentlich nötig, die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken. Durch die Erhöhung der Kassenbeiträge für fast alle Kassen wird aber das genaue Gegenteil erreicht. Eine sich verschlechternde Wirtschaftslage wird außerdem mit Sicherheit wieder zu mehr Arbeitslosen und damit zu einer erneuten Anhebung der ALV-Beiträge führen, so daß sich die Effekte beim nächsten Konjunktureinbruch verstärken werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Rüger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rüger,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Einführung des einheitlichen Beitragssatzes von 14,6 % plus dem vom Arbeitnehmer zu tragenden 0,9 % Eigenbeitrag ist in ganz Deutschland mit Be- und Entlastungen verbunden. In Sachsen wird es für Arbeitnehmer und Versicherte zu Belastungen kommen. Sie weisen aber zu Recht darauf hin, dass über den neu geschaffenen Morbiditäts-Risikostrukturausgleich Länder wie Sachsen wegen ihrer spezifischen Versichertenstruktur einen enormen finanziellen Ausgleich für diese Belastungen erhalten. Der Geschäftsführer der AOK-Sachsen hat letzte Woche bestätigt, dass die AOK PLUS 2009 mehr Einnahmen hat.

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Kassen, die mit der zugewiesenen Grundpauschale aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser ist auf maximal 1 % des beitragspflichtigen Einkommens festgelegt und kann bis zum Betrag von 8 Euro ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Kassen, die mit der zugewiesenen Pauschale auskommen und diese nicht voll ausschöpfen, können ihren Versicherten Beiträge ohne Begrenzung zurückerstatten. Damit können die Versicherten bei größtenteils festgelegten Leistungen erkennen, ob ihre Kasse wirtschaftlich arbeitet. Aber auch bei den Leistungen können sich Kassen durch Zusatzangeboten eine bessere Position im Wettbewerb sichern. Bisher stand der Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes im Vordergrund mit dem Ziel, den jungen, gesunden Alleinstehenden durch gezielte Werbung zu gewinnen. Die Krankenkassen müssen stärker als bisher leistungsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Versorgungsangebote zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Wie bisher haben die Versicherten die Möglichkeit, auch in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen. Bei jeder Tarifanpassung besteht das Recht zum Kassenwechsel.

Eine umfassende und flächendeckende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis. Die Auswirkungen des festgelegten allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung führen zwar zu Belastungen. dies sind aber Lasten, die im bisherigen System ebenfalls entstanden wären, nur wesentlich ungleicher verteilt. Tatsache ist, dass wir uns auf steigende Kosten für unsere Gesundheit einstellen müssen. Dies hängt zusammen mit dem medizinischen Fortschritt, der demografischen Entwicklung, dem Ende der Budgetierung der ärztlichen Leistungen und den medizinisch-technischen Entwicklungen, den steigenden Ausgaben für Arzneimittel, den Kosten für das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern und den allgemeinen Kostensteigerungen. Die im Gesundheitsfonds vorgesehene Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages ist ein wichtiger erster Schritt zur Abkoppelung der Gesundheits- von den Lohnkosten. Dies ist unabdingbare Voraussetzung, um die Herausforderungen unseres Gesundheitswesens ohne eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit meistern zu können. Darüber hinaus hat die Koalition zur Stützung der Wirtschaft die Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung strukturell auf 3 % vom 01.01.2009 an beschlossen. Ich gehe davon aus, dass in Sachsen sowohl Arbeitgeber, als auch die Versicherten in der Summe nicht mehr zahlen. Geringfügige Erhöhungen sind der Preis für eine bessere Versorgung, denn immerhin haben wir Leistungsverbesserungen von jährlich mehr als 6 Mrd. Euro beschlossen. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Zuschrift. Dieser dadurch ermöglichte Dialog ist mir wichtig.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Michalk