
(...) Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann durch die Geschäftsordnung des Bundestages selbstverständlich nicht aufgehoben werden. (...) In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auf die bereits bestehenden, detailliert verfassten Vorschriften über das Rederecht nach den §§ 35 ff. (...) Auch für Mitglieder der Bundesregierung oder des Bundesrates gibt es kein unbegrenztes Rederecht, s. (...) Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird es eine Neuregelung des Rederechts zunächst nicht geben. Alle Bundestagsfraktionen haben sich jedoch darauf geeinigt, eine einvernehmliche Regelung zu finden, die dem Rederecht des einzelnen Abgeordneten ein hohes Gewicht beimisst und die Funktionsfähigkeit des Parlaments ermöglicht. (...)