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Maria Flachsbarth
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Frage von Rudolf M. •

Frage an Maria Flachsbarth von Rudolf M. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Flachsbarth,

der CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte heute gemäß einer dpa-Meldung, ein rot-rot-grün regiertes Deutschland wäre ein "Stabilitätsrisiko für Europa und die Welt".
In den Zeitungen der Funke Mediengruppe attackierte er vor allem die Linkspartei: "Die Linke ist eine rote AfD - sie will raus aus dem Euro und bezeichnet die Nato als Kriegstreiber." Der SPD warf Tauber Orientierungslosigkeit vor.

Zu der oben stehenden dpa-Meldung kann ich nur sagen:

Wenn Sie dieses „Bündnis“ verhindern wollen, sollten Sie den 100 000-fachen Protest der wahlberechtigten Bevölkerung hinsichtlich der gesetzesübersteigenden Auslegung des § 229, SGB V (Sozialabgaben auf private Vorsorge) durch die gesetzlichen Krankenkassen endlich wahrnehmen, aufgreifen und für Abstellung dieser Ausbeutung sorgen.

Auf diese Weise könnte Ihre Partei mit Leichtigkeit eine sehr große Anzahl der Protestwähler, die von dieser Ungerechtigkeit betroffen sind, zurückgewinnen und damit das von Ihrem Generalsekretär befürchtete Stabilitätsrisiko minimieren oder gar verhindern!

Auch Taubers Kollege von der CSU, Andreas Scheuer, äußerte sich kritisch: "Jetzt weiß es jeder: das Ziel ist eine linke Republik mit Rot-Rot-Grün",
sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Diese Linksfront würde Deutschland massiv schaden."

Wie stehen Sie zu dieser Ungerechtigkeit und was tun Sie dagegen?
Wenn hierzu vor den Wahlen nicht klar Stellung genommen wird, werden sich viele in Ihrer Partei wundern, dass sie nach den Wahlen nicht mehr im Bundestag sitzen.

Bei Bedarf schicke ich gerne weitergehende Informationen.

Beste Grüße
Rudolf Möller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Möller,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetewatch.de vom 19. Oktober 2016. Im Folgenden nehme ich hierzu gerne Stellung. Um meine Antwort zusammen zu fassen: Die von Ihnen geäußerte Kritik an § 229 SGB V und „den Sozialabgaben auf private Vorsorge“ teile ich nicht.
Wiederkehrende Versorgungsbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge pflichtversicherter Rentner unterliegen seit 1983 der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung; bis zum 31.12.2003 wurde allerdings nur der halbe allgemeine Beitragssatz erhoben. Bei freiwillig Versicherten hingegen sind alle Einkommen aus der betrieblichen Altersvorsoge beitragspflichtig, die - unter Betrachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - dem Mitglied zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Bis auf wenige Ausnahmen wurde bei ihnen seit dem 01.01.1993 der volle Beitragssatz erhoben.
Diese unterschiedliche Behandlung, dass im Erwerbsleben freiwillig Versicherte als Rentner zum Teil wesentlich höhere Beiträge zahlen müssen als ehemals Pflichtversicherte, hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 15. März 2000 wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Im Jahr 2003 wurde aus diesem Grund mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die bestehende Ungleichbehandlung von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten beendet. Seit dem 1. Januar 2004 müssen beide Versichertengruppen einheitlich den vollen Beitragssatz bezahlen.
Diese Regelung dient der Stärkung der Beitragsgerechtigkeit und Solidarität. Denn eine niedrige Rente bedeutet keineswegs eine entsprechend geringe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Denn diese hat sich auch an weiteren Einkünften aus früherer beruflicher Betätigung, die der Sicherstellung der Altersversorgung diente, zu orientieren.
Es ist gegenüber den übrigen Beitragszahlern ungerecht, wenn ein Rentner aufgrund von Krankenversicherungsbeiträgen, die allein nach seiner niedrigen Rente bemessen werden und daher gering sind, in den vollen Genuss der Vorteile der Krankenversicherung kommt, während seine weiteren beschäftigungsbezogenen Einnahmen, die beträchtlich sein können und seine eigentliche Lebensgrundlage bilden, außer Betracht bleiben.
Die Expertenanhörung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag am 27. Januar 2016 hat diese Thematik erneut aufgegriffen und gezeigt, dass ein Beibehalten der jetzigen gesetzlichen Regelung weiterhin notwendig ist: Es wurde deutlich, dass unser Gesundheitswesen allen Versicherten eine moderne und gute Versorgung zur Verfügung stellt. Um dies auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts zu gewährleisten, wird der derzeitigen Generation von Beitragszahlern jedoch schon heute ein größerer Solidarbeitrag für die älteren Versicherten abverlangt als den vorangegangen Generationen. Mit dem Blick auf die Generationengerechtigkeit kann ein noch größerer Solidarbeitrag, wie er bei einer Abschaffung der Beitragspflicht auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge zwangsläufig nötig wäre, nicht gerechtfertigt werden. Insbesondere nicht, da die älteren Versicherten heute aufgrund des medizinischen Fortschritts eine spürbar qualifiziertere Gesundheitsversorgung als die von ihnen mitfinanzierten vorangegangen Generationen erhalten. Und das, obwohl der Finanzierungsanteil der Rentner an den von ihnen verursachten Ausgaben - nach einem zwischenzeitlichen Anstieg – wieder gesunken ist. Zum Schluss möchte ich noch auf das von Ihnen angesprochene Zitat des CDU-Generalsekretärs Peter Tauber eingehen, wonach ein rot-rot-grün regiertes Deutschland ein Stabilitätsrisiko für Europa und die Welt darstelle. Das Programm der Partei DIE LINKE fordert die Auflösung der NATO und ihre Ersetzung durch ein kollektives Sicherheitssystem unter der Beteiligung Russlands. Unabhängig von der Entscheidung über den Verbleib Deutschlands in der NATO will DIE LINKE dafür eintreten, dass Deutschland aus den militärischen Strukturen des Militärbündnisses austritt und die Bundeswehr dem Oberkommando der NATO entzogen wird.
Aus meiner Sicht würde die Auflösung der NATO das Ende des erfolgreichsten - weil den Frieden bewahrend und sichernd - und stärksten Militärbündnisses der Geschichte bedeuten. Es bestünde als Folge die Gefahr einer extremen Instabilität der geopolitischen Sicherheitsarchitektur. Die Weltgemeinschaft stünde kriegerischen Aggressionen, wie z.B. der Annexion der Krim oder wie derzeit in Aleppo, dann noch hilfloser gegenüber. Eine Partei, die solche Aussagen in ihrem Parteiprogramm macht, wäre in der Bundesregierung ein nicht abzuschätzendes Risiko für die deutsche Außenpolitik.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Maria Flachsbarth