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Maria Böhmer
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Frage von Harry S. •

Frage an Maria Böhmer von Harry S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich wende mich Heute an Sie, da ich nicht mehr weis wie es weiter gehen soll.
Alle Reden von Steuererleichterung, Autoabfrag Bonus und die Kilometer Pauschale wird wieder ab dem ersten Kilometer wieder gezahlt.
Durch meine Behinderung kann ich in meinem Beruf nicht mehr Arbeiten (Kommunikationselektroniker Funktechnik ) bin Halbseitig Taub ( mit Tinnitus ) und halbseitig Blind.
Bekomme eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 315,- Euro dazu gehe ich dreimal die Woche Arbeiten als Aushilfsfahrer ( Putzmittel ) und verdiene dabei 600,-Euro Netto , Muss aber zur Arbeitsstelle 30 Km fahren. ( Das mir aber von der BFA untersagt wurde weil ich alles vermeiden soll was ein neuer Gehörsturz verursacht. )
Wenn ich alle Kosten fürs Auto an meinem Einkommen abziehe, habe ich weniger im Monat wie ein Hartz 4 Empfänger, trotz Arbeit .
Mein Auto ist 14 Jahre alt im Mai muss Tüv gemacht werden, da soviel Defekt daran ist werde ich mir die Reparatur nicht leisten können.
Von einer neuen Brille die ich dringend für die Arbeit brauche , oder ein neues Hörgerät. ?
Dieses 0815 Hörgerät der Krankenkasse, da kann ich mir auch ein Trichter ans Ohr halten.
Wo bekomme ich Steuererleichterung wie komm ich an ein neues Auto um weiter Arbeiten zu können, wie komme ich an die Kilometerpauschale.
Wo sind die Versprechungen alle über 50jährige in eine vernünftige Arbeit zubekommen,
Wo sind die Arbeitsstellen wo Fachkräfte Gesucht werden, ich habe trotz intensiver Bemühungen keine Gefunden. Obwohl alle von einem Fachkräfte Mangelware Reden.
Trotz meiner Ausbildung und weiter Bildung.
War jahrelang Wartungstechniker an Flugsimulatoren der Bundeswehr, und Heute bekomme ich noch nicht ein mal eine Arbeit die mir Sicherheit gibt wo ich weis was ich morgen noch Esse.
Und jetzt Hoffe ich mal das dieses Schreiben auch mal von jemandem Gelesen wird der auch was zu sagen hat, und mir weiter helfen kann.
Sollten Fragen zu dem Schreiben sein, gebe ich gerne Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung.

Der Pakt für Stabilität und Beschäftigung beinhaltet für die Bürgerinnen und Bürger spürbare finanzielle Entlastungen. So wird rückwirkend zum 1. Januar 2009 der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 7.834 Euro erhöht. Ab 2010 erfolgt eine zweite Erhöhung auf 8.004 Euro. Zur gezielten Entlastung der untersten Einkommen wurde ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2009 der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt. über eine Erhöhung der Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zudem die Absenkung der Krankenkassenbeiträge von 15,5 % auf 14,9 % ab Juli 2009 ermöglicht. Durch diese Maaßnahmen wird dafür Sorge getragen, dass den Menschen deutlich mehr Geld als bisher zur Verfügung steht. Die Kilometerpauschale wird in der Tat wieder ab dem ersten Kilometer gezahlt. Durch die Angabe der Fahrtwege zur Arbeit in dem dafür vorgesehenen Feld Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie diese Pauschale gelten machen. Dadurch verringert sich Ihrer Steuerpflicht und sie müssen je nach Einzelfall entweder eine geringere Steuernachzahlung leisten oder bekommen im Falle einer Steuerrückzahlung mehr Geld erstattet.

Neue Brillen für Erwachsene werden grundsätzlich nicht von der die Krankenkasse bezahlt. Gem. § 33 II SGB V besteht bei Menschen mit starker Sehbehinderung ein Anspruch auf Sehhilfen, sofern die Sehbeeinträchtigung mindestens Stufe 1 der von der WHO empfohlenen Klassifikation erfüllt. Ich rate Ihnen daher, sich mit Ihrem Augenarzt und Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und überprüfen zu lassen, ob in Ihrem Fall ein entsprechender Anspruch gegeben ist.

Für Ihren Unmut über Ihre derzeitige berufliche Lage habe ich Verständnis. Lassen Sie mich Ihnen dennoch zunächst erläutern, welche Maaßnahmen bisher im Bereich der Verbesserung der Arbeitschancen Älterer erfolgt sind. Es wurde z.B. die "Initiative 50plus" ins Leben gerufen. Dadurch erhalten ältere Arbeitnehmer einen Zuschuss, wenn ihr neuer Lohn geringer ist als der aus ihrer vorherigen Tätigkeit. Arbeitgeber können zudem mindestens ein Jahr lang Lohnzuschüsse erhalten, wenn sie Ältere einstellen. Zudem wurde im Jahr 2008 eine Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung beschlossen. Innerhalb von drei Jahren werden Mittel in Höhe von rund 500 Millionen Euro investiert, um Defizite im Bereich der Bildung und Weiterbildung zu verringern.
Inzwischen sind mehr als die Hälfte der über 55-Jährigen erwerbstätig, 10 % mehr als im Jahr 2000. Das Ziel der EU-Lissabon-Strategie, die bis zum Jahr 2010 eine Erwerbstätigenquote Ällterer von mindestens 50 % vorsieht, wurde mit 52,5 % bereits übertroffen. Neues Ziel der Bundesregierung ist daher, bis 2010 eine Beschäftigtenquote von 55 % zu erreichen.
Ihnen persönlich rate ich, mit der für Sie zuständigen Arbeitsagentur einen Beratungstermin zu vereinbaren, um abzustimmen, ob für Sie eine ihre Ausbildung und Ihre Behinderung berücksichtigende Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahme in Betracht kommt, um so Ihre Berufschancen zu verbessern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch meine Ausführungen in Ihrem Anliegen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer