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Frage von Klaus M. •

Frage an Maria Böhmer von Klaus M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Böhmer,

Sport- und Privatpiloten müssen sich seit Inkrafttreten des sogenannten Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) "freiwillig" - durch eigenen Antrag - einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen.

Sind Sie der Meinung, dass ein solch unglaublicher Generalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Gruppe von Bürgern angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern?
Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt?
Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?

Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben ?

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für die Abschaffung dieses unseligen Gesetzes einsetzen ?

Welche Antworten auf diese Fragen kann ich unseren Vereinsmitgliedern geben ?

Nicht einmal die USA überprüfen auf solche entwürdigende Weise ihre Privatpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine berechtigt verdächtige Kamikazeterroristen sind.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen

Klaus Melchinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Melchinger,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Frage zu den im Luftsicherheitsgesetz geregelten Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten.

Bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es fortwährendes Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Deshalb hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war das Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Dies betraf auch den Bereich der Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Da Rot-Grün auf unsere Bedenken keinerlei Rücksicht nahm, kam es nach dem Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zu mehreren Beschwerden von Luftsportverbänden und Privatpiloten. Nachdem der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Luftsicherheitsgesetz geäußert hat, sollte man sich deshalb einer objektiven Evaluierung der Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes nicht verschließen und prüfen, inwieweit sich in parlamentarischen Beratungen auch Verbesserungen bezüglich einer uneingeschränkt sicherheitsorientierten, auch im Sinne der Privatpiloten praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.

Die Neigung von Rot-Grün, in vielen Fällen bei der Umsetzung von EU-Recht in nationale Regelungen noch einmal kräftig draufzusatteln, haben CDU und CSU stets kritisiert. Allzu oft hat die rot-grüne Bundesregierung hierbei unsachgemäße Verschärfungen hinzugefügt. Deshalb gilt es auch bei der Umsetzung des JAR-FCL 3 genau zu überprüfen, was sachlich gerechtfertigt und geboten ist. Hier muss die Sicherheit im Luftverkehr unbedingte Priorität haben. Unter dieser Maxime ist jedoch auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir werden uns auch hier einer objektiven Überprüfung der Regelungen nicht verschließen. Überflüssige, nicht zielgerichtete und überbürokratische
Regelungen wird es mit uns nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer