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Frage von Hanne N. •

Frage an Maria Böhmer von Hanne N. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Böhmer,

wie man auf http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/Recht/2013-05-30-straftatbestand-genitalverstuemmelung.html lesen kann, unterstützen Sie "die Initiative, diese Menschenrechtsverletzung an Frauen und Mädchen als eigenständiges Verbrechen nach § 226 a StGB mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe im Strafgesetzbuch zu verankern."

Da dort explizit nur weibliche Weltenbürger genannt werden: Wie verhält es sich, wenn nun einem Knaben mit einer Glasscherbe der Penis im Ausland beschnitten wird oder andere furchtbaren Rituale im Namen der Religion/Tradition an ihm durchgeführt werden:

Gelten in dem Fall dann andere Maßstäbe und die Eltern und Täter haben in diesem Fall in Deutschland etwa weniger zu befürchten, da das Kind im dem Fall männlich ist?

Falls eine Bestrafung dann doch in Frage käme: Warum kann das Verstümmeln von männlichen Genitalien nicht ebenso bestraft werden?

Oder auch: Wie erklären Sie, dass dem "Verstümmelungstourismus" somit Einhalt geboten werden soll, gleichzeitig aber der Knabe scheinbar nicht die gleichen Rechte an seiner körperlichen Unversehrtheit haben darf?

Kurz: Warum gestehen Sie den Mädchen mehr Schutz zu als Knaben?
Wäre eine Subinzision also in Ihren Augen nicht einer Strafe würdig, weil es zum einen ein männliches Kind ist und zum anderen es mit Religion und Tradition begründet wird oder sehen Sie in einer Subinzision etwa auch eine Einschränkung in Religionsfreiheit der Eltern (analog zur Beschneidung männlicher Knaben)?

Letzte Frage:
Hätten Eltern, die eine Subinzision am Knaben und eine leichte Beschneidung am Mädchen (FGM leichtester Typ) durchführen nun zwei verschiedene Straftatbestände geschaffen und wären mit zwei unterschiedlichen Maßen in der Schwere der Tat bestraft?

Können Sie mir bitte erklären, warum Knaben in Ihrem Gesetzesvorhaben überhaupt keinen Schutz genießen?

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Antwort ausstehend von Maria Böhmer
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