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Margrit Wetzel
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Frage von Jan V. •

Frage an Margrit Wetzel von Jan V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Wetzel,

durch das geplante Gesetz zu Internetsperren sehe ich unsere freiheitlich-rechtliche Grundordnung in Gefahr, da nach meiner Meinung durch das Einführen einer geheimen und dadurch nicht überprüfbaren Sperrliste das Prinzip der Gewaltenteilung aufgehoben wird.

Das gegen Kindesmissbrauch und dessen Dokumentation mit Vehemenz vorgegangen werden muss, steht ausser Frage.
Doch erscheint mir der jetzige Vorschlag einerseits wirkungslos und gefährlich.

Es würde Artikel 5GG unüberprüfbar eingeschränkt, aber kein Missbrauch verhindert.

Wie stehen Sie dazu?

MfG

Jan Völkers

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Völkers,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Kinderschutz im Internet. Ich denke, die dramatische Zunahme der Verbreitung solcher Inhalte in den letzten Jahren macht für uns eine Sperrung notwendig, die sich auf klare gesetzliche Grundlagen stützt.

Ich kenne die von Ihnen geäußerten Bedenken, eine Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt sei wirkungslos und schränke Artikel 5 Grundgesetz unüberprüfbar ein.

In der SPD-Fraktion wurde intensiv über das Thema diskutiert. Mir ist bewusst, dass mit einer solchen Sperre keineswegs jegliche Verbreitung gestoppt werden kann. Jedoch zeigen ähnliche Sperrungen in anderen Ländern, dass die Einschränkungen erfolgreich die Nachfrage nach kinderpornographischen Inhalten dämpfen. Genau dieses Argument lässt in meinen Augen die eventuellen Nachteile einer Sperrung gegenüber dem weiteren Schaden an Kindern, der ohne eine Sperre fortgesetzt würde, zurücktreten.

Artikel 5 des Grundgesetzes regelt die Freiheit, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern. Gleichzeitig erlaubt Art. 5 Abs. 1 GG, diese Rechte im Rahmen der allgemeinen Gesetze und den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend einzuschränken. Der jetzige Gesetzesentwurf wird im laufenden parlamentarischen Verfahren noch gründlich geprüft und nach Maßgabe des Grundgesetzes verabschiedet. Ich sehe daher unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht in Gefahr.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel MdB