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Margit Reiser-Schober
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Frage von Ulli E. •

Frage an Margit Reiser-Schober von Ulli E. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Frau Reiser-Schober,

im Februar (mündliche Verhandlungen) sind diverse Klagen gegen die sogen.
"Lissabonner EU-Verfassung(Vertrag)" beim Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe in die "heisse Phase" eingetreten.
Ein Urteil wird evtl. noch vor der EU-Wahl im Juni erwartet.

Wie stehen Sie und die Newropeans zu dieser schleichenden Entwertung
unseres weltweit anerkannten Grundgesetzes, welches ggfls. unter
Missachtung von Art. 146 durch eine EU-Verfassung ersetzt werden und eine
Entwertung wesentlicher Verfassungsartikel (z. B. Art. 1 ff, Art. 20, 25,
79, 101 etc.) mit sich bringen würde.
Die derzeit bereits laufende EU-Gesetzgebung (im Juni 2008 von
Bundeskanzlerin, Bundespräsident, Justizministerin gezeichnet und
umgesetzt) zeigt deutlich die Richtung zu einer neoliberalen
EU-Verfassungs-Diktatur an mit eingeschränkten Grundrechten, im EU-Vertrag
festgeschriebener Militarisierung Europas etc. pp. - sozusagen ein
verfassungsfeindlicher "Putsch" gegen unser Grundgesetz von "oben" aus der
EU-Ebene ... !

(Quelle u. A.: Artikel "Letzte Ausfahrt" aus Focus 09/2009 zu den aktuell am BVG verhandelten Klagen gegen den Lissaboner Vertrag)

Ihr Kommentar ... ??! Danke !

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Antwort von
Newropeans

Sehr geehrter Herr Engel,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie vielleicht anderen Antworten schon entnehmen konnten, lehnt Newropeans den Lissabonner Vertrag ab. Um Verfassung, Verträge und Erweiterungen in Kraft zu setzen, fordern wir außerdem gesamteuropäische Debatten und gesamteuropäische Volksabstimmungen.

Ich betrachte es als ein schweres Versäumnis für das insbesondere die nationalen Parteien Verantwortung tragen, dass zur Verabschiedung des Verfassungsvertrags 2005 keine breite öffentliche Debatte in Gang gebracht wurde. Der Text des Verfassungsvertrags war für den normalen Bürger kaum zu erhalten und die Politik in Deutschland - ob nun national oder europäisch - fühlte sich nicht in der Pflicht, wenigstens mit dem Bürger zu reden - wenn sie ihn schon nicht fragte.

Das Grundgesetz in Deutschland genießt in weiten Kreisen der Bevölkerung Achtung und Zustimmung. Seine zentralen Aussagen sollten deshalb nicht von europäischer Ebene her überlagert und damit verändert werden, sofern die Zustimmung der Bevölkerung dazu nicht vorliegt. Um die Werte des Grundgesetzes zu erhalten, ist die Demokratisierung der EU also dringend erforderlich. Womit wir wieder beim Thema wären....!

Mit herzlichem Gruß

Margit Reiser-Schober