(...) Daraus leitet sich die Notwendigkeit eines politisch wie wirtschaftlich unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Um den im Rundfunkstaatsvertrag geregelten Auftrag des Staates zur Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfüllen zu können, erfolgt die Finanzierung unter anderem über einen Beitrag. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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