in dem Antrag und der Anhörung ging es um die Frage der Anerkennung einer Religionsgemeinschaft. Der Hauptausschuss ist zwar für das Staatskirchenrecht und Religionsangelegenheiten zuständig. Allerdings hatte der Ausschuss hier die Schwierigkeit, dass für die juristische Prüfung des Sachverhalts "mögliche Anerkennung" ausschließlich die Landesregierung zuständig ist. Dennoch ist von einer Fraktion eben ein solcher Antrag gestellt worden.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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