Marco Hauke
PIRATEN
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Frage von Manuel M. •

Frage an Marco Hauke von Manuel M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hauke,

in Ihrer Hompage berichten Sie, dass der Staat immer mehr in die Freiheit der Bürger eingreifen will.

Diese Aussage halte ich jedoch für relativ allgemein gehalten, weil Ihre Dienstherren und u.a. auch die Gewerkschaft der Polizei, regelmäßig an vorderster Front stehen, wenn es z.B. um die Vorratsspeicherung von Daten geht.

Bringt diese Haltung Sie, als Polizeibeamter, nicht in Loyalitätskonflikte?

Was von der Polizei, als Institution, nach außen in die Öffentlichkeit dringt, klingt für mich immer recht homogen.

Inwiefern ist bei der Polizei Raum für Opposition?

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Müller

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Müller,

zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für diese erste an mich gestellte Frage bedanken. Gleichzeitig haben Sie sehr schwierige Fragen gestellt, die ich allerdings bereits so oder so ähnlich erwartet habe, denn auch ich habe schon vor meinem Parteieintritt gründlich über diese Dinge nachgedacht.

Bei einem Polizeibeamten muss man, wie bei jedem Beamten, zwischen seiner dienstlichen Tätigkeit und seinem Privatleben unterscheiden. Ich habe mit meinem Eintritt in den Beamtenstatus besondere Pflichten übernommen und Einschränkungen meiner Lebensführung akzeptiert. Eine dieser Pflichten ist die Neutralitätspflicht, welche natürlich auch die politische Neutralität bei der Dienstausübung umfasst. Egal bei welcher Partei ich also wäre, meinen Beruf habe ich so oder so frei von parteipolitischen Erwägungen zu verrichten und den Anweisungen meines Dienstherren Folge zu leisten.

Gerade als Pirat stehe ich voll und ganz hinter diesen Pflichten, denn den Anspruch, den die Piratenpartei an den Staat hat, muss ich in diesem Fall selbst erfüllen. Die Polizei muss ihrer Aufgabe jedermann gegenüber neutral nachkommen, unabhängig von persönlichen politischen Präferenzen des einzelnen Polizeibeamten. Wenn also mein oberster Dienstherr, der Innenminister des Landes Baden-Württemberg, zu der Ansicht gelangt, dass die Polizei die Vorratsdatenspeicherung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt, so ergibt sich für mich kein Konflikt daraus, dass ich als Privatmensch der Auffassung bin, dass dies angesichts der dadurch entstehenden Grundrechtseingriffe unverhältnismäßig ist.

Sie haben geschrieben, dass das, was von der Polizei nach außen dringt, immer recht homogen klingt. Der Schlüssel liegt hierbei in den Worten „als Institution“. Wie auch die meisten anderen Polizeibeamten habe ich nicht das Recht, im Namen der Institution Polizei zu sprechen. So sind auch meine Äußerungen hier keinesfalls als Verlautbarung der Polizei zu verstehen. Solche Verlautbarungen erfolgen ausschließlich durch meinen Dienstherren oder von einem seiner offiziellen Sprecher.

Dies ist kein Zeichen hierfür, dass in der Polizei keine Meinungsfreiheit herrschen würde. Auch außerhalb der Polizei ist es doch selbstverständlich, dass z.B. ein Fließbandarbeiter in einem Automobilkonzern trotzdem der Ansicht sein kann, dass die Menschen besser Bus und Bahn benutzen sollten, weil Autos schließlich die Umwelt verschmutzen. Dennoch wäre es befremdlich, würde er deshalb beispielsweise bei einer Werksbesichtigung den Besuchern gegenüber diese Meinung kund tun.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Falls nicht, können Sie sich gerne erneut an mich wenden, entweder hier bei Abgeordnetenwatch oder auf den anderen Wegen die sie auf meiner Homepage sicher schon gesehen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hauke