Das inzwischen beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.
Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Die Hisbollah wurde in Deutschland im April 2020 mit einem Betätigungsverbot belegt. Sie stellt das Existenzrecht des Staates Israel offen infrage und ruft zu dessen gewaltsamer Beseitigung auf.
Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit.
Klar ist: Der Anschlag auf Nordstream 2 muss aufgeklärt werden und die dahinterstehenden Personen zur Verantwortung gezogen werden.