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Marco Buschmann
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Frage von Kerstin H. •

Hallo, ich bin ein "einbenanntes Stiefkind" und möchte meinen wirklichen Geburtsnamen wieder annehmen. Wird das im April 2025 möglich sein? Mit freundlichen Grüßen Kerstin H.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten. Der Name einer Person ist nicht nur von großer Bedeutung für die eigene Identität und damit die individuelle Selbstwahrnehmung, sondern beeinflusst darüber hinaus maßgeblich die Fremdwahrnehmung in der Gesellschaft.

Im Zuge der Reform haben wir Freie Demokraten die Möglichkeit der sogenannten Rückbenennung einbenannter Stiefkinder geschaffen. Wird die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst oder lebt das Kind nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie, soll es nicht weiter an den Familiennamen des Stiefelternteils gebunden sein, den es im Wege der Einbenennung mit dem Ziel der Namensintegration in die Stieffamilie erhalten hat. Die Einbenennung kann in diesen Fällen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt rückgängig gemacht werden. Das Kind kann also zu dem Geburtsnamen zurückkehren, den es vor der Einbenennung geführt hat. Eine Einwilligung des Stiefelternteils in die Rückbenennung des Kindes ist nicht erforderlich. 

Das Gesetz ist bereits verkündet und tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB