Marc Bernhard
Marc Bernhard
AfD
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Frage von Metin D. •

Frage an Marc Bernhard von Metin D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bernhard ,

mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.

Mit freundlichen Grüßen

M. D.

Marc Bernhard
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Metin,

vielen Dank für Ihre klare Meinungsäußerung. Die Position der AfD-Bundestagsfraktion zur geplanten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes um fasst folgende Punkte:

1. Die Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen (mit Fahrer) in der heutigen Form soll aufgegeben werden. Künftig gibt es im Wesentlichen nur noch Taxis, für die gleiche und faire Bedingungen gelten sollen.

2. Daneben kann es auch noch einen Mietwagenservice mit Fahrer (z.B. im Sinne von Limousinenvermietung) geben, für den aber weiterhin die Rückkehrpflicht besteht und die unterwegs keine Fahrgäste aufnehmen dürfen.

3. Der Taxiunternehmer benötigt eine Konzession zum Betrieb des Taxiunternehmens.

4. Die Konzession erteilt die Stadt- oder Kreisverwaltung am Geschäftssitz des Taxiunternehmers. Geschäftssitz ist der Ort, an dem der Startpunkt der Mehrheit der Fahrten liegt (bzw. liegen wird),

5. Die Konzession gilt für das betreffende Stadt- bzw. Kreisgebiet und die unmittelbar angrenzenden Stadt- bzw. Kreisgebiete. Die Startpunkte der Fahrten müssen im Konzessionsgebiet liegen.

6. Voraussetzung zum Erwerb einer Konzession sind der Besitz eines Personenbeförderungsscheines und die Teilnahme an einer zugelassenen Taxenvermittlung.

7. In der Konzession werden die Form der Erkennbarkeit der Fahrzeuge und sonstige Qualitätsanforderungen, insbesondere das Vorhandensein von digitalen Erfassungsgeräten in den Fahrzeugen, vorgeschrieben.

8. Eine anerkannte Taxenvermittlung muss über App und Telefon erreichbar sein.

9. Es besteht Betriebspflicht an 7 Tagen/Woche und 24 Stunden am Tag und Beförderungspflicht für Fahrgäste, es sei denn, der Konzessionsgeber schränkt diese ein.

10. Krankenfahrten müssen zu Festpreisen durchgeführt werden, die vom Konzessionsgeber zusammen mit den Krankenkassen festgelegt werden.

11. Alle eingesetzten Fahrer müssen im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein. Voraussetzungen für den Erwerb des Personenbeförderungsscheines sind: Führungszeugnis ohne Eintrag, ärztliche Untersuchung einschließlich Sehtest, erfolgreich absolvierter Erste-Hilfe-Kurs, Deutschkenntnisse gemäß B1 oder B2.

12. Die Preisfindung für die Taxifahrt unterliegt dem freien Wettbewerb zwischen einer Untergrenze von 1,00 €/km und einer Obergrenze von 5,00 €/km. Der Preis für die Fahrt muss vor Fahrtbeginn festliegen.

13. Von Aufstellplätzen Flughäfen, Bahnhöfen, o.ä. darf an den Bereitstellungspunkten vom Eigentümer der Fläche eine Gebühr für die Taxiaufstellung erhoben werden, die an den Fahrgast weiterberechnet werden darf.

14. Die Taxis dürfen auch von mehreren, voneinander unabhängigen Fahrgästen mit ähnlichen Zielen genutzt werden (sogenanntes „pooling“).

15. Die erforderlichen arbeitsrechtlichen (insbesondere Mindestlohn), ordnungsrechtlichen und steuerrechtlichen Kontrollen über entsprechende digitale Einrichtungen (z.B. App) erfolgen (anstelle der technisch überholten „Fiskaltaxameter“) für alle Anbieter.

16. Die beliebten privaten Mitnahmezentralen für längere Strecken sollen weiterhin Bestand haben und sind von den o.a. Regelungen nicht betroffen. Die Preise für die Mitnahme dürfen die anteiligen reinen Betriebskosten nicht übersteigen.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Bernhard, MdB

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