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Frage von Alexander M. •

Frage an Manfred Weiß von Alexander M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Weiß,
ich wohne in Röttenbach an der B2 und glaube festgestellt zu haben, dass der Lkw Verkehr auf eben dieser B2 deutlich zugenommen hat. Das führt dazu, dass der Verkehr mittlerweile nur noch recht langssam läuft, obwohl die Bundesstraße doch schon ziemlich gut ausgebaut ist.
Um den Verkehrsfluss zu verbessern wäre es doch möglich den Lkw auf einer derart gut ausgebauten Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, anstatt bisher 60, zu erlauben. Die Verkehrssicherheit wäre dadurch sicher nicht eingeschränkt, vielmehr würde es zu weit weniger Überholvorgängen kommen was wiederum die Sicherheit sogar erhöhen würde.

MFG Mois Alexander

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mois,

ich glaube, wir dürfen zunächst einmal froh darüber sein, dass es nach jahrzehntelangen gemeinsamen Anstrengungen gelungen ist, die dringend nötige Ortsumgehung von Röttenbach zu verwirklichen. Dadurch ist es sicherlich zu einer wesentlichen Entlastung der Bürger gekommen. Dennoch sollten wir natürlich weiterhin prüfen, inwieweit sich die dortigen Verkehrsverhältnisse noch mehr verbessern lassen.
Zurzeit ist dieser Bereich der Ortsumgehung von Rötttenbach als "normale" Bundesstraße ausgewiesen, was -wie Sie richtigerweise schreiben-bedeutet, dass für LKW´s nur eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt ist. Eine Aufstockung der Strecke zur "Kraftfahrstraße", auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt wäre, wurde bereits überprüft. Man hielt dies bisher aber nicht für sinnvoll, weil die dafür in Frage kommende Strecke zu kurz ist.
Sie wissen sicherlich auch, dass der verbesserte Ausbau der B 2 auf der ganzen Strecke geplant ist und zurzeit auch durchgeführt wird. Sobald die Strecke dann komplett ausgebaut ist, wird einer entsprechenden Aufstufung und auch der von Ihnen angeregten Anhebung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit für LKW´s auf 80 km/h wohl nichts mehr entgegenstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Manfred Weiß