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Frage von Rainer L. •

Frage an Manfred Miosga von Rainer L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Miosga,

bei der letzten Landtagswahl 2003 erhielt die CSU 60,7% der Stimmen, aber trotzden 69% der Landtagsmandate. Die Verschiebung ergibt sich aus der 5%-Hürde. Da die Partei, die ich bei den letzten Wahlen gewählt habe, jedesmal diese Hürde nicht geschafft hat, mußte ich jedesmal frustriert hinnehmen, daß meine Stimme prozentual auf die Parteien aufgeteilt wurde, die diese Hürde geschafft haben. Somit habe ich 2003 zu 60,7 Prozent die CSU gewählt, was überhaupt nicht meiner Absicht entsprach. Daher meine Frage:

Halten Sie diese Regelung im derzeitig gültigen Wahlrecht für demokratisch, obwohl dadurch offensichtlich eine Verfälschung des Wählerwillens ermöglicht wird?

Verhindert werden könnte diese Verfälschung z,B. durch folgende Änderung des Wahlrechtes:
- der Wähler erhält die Möglichkeit, eine 2.Partei anzukreuzen, die dann als gewählt gilt, wenn die Partei seiner 1.Wahl die Hürde nicht überspringt, oder
-die Stimme verfällt ganz, wird also keinen anderen Parteien mehr zugerechnet.

Nach dem derzeit gültigen Wahlrecht ist es möglich, daß die CSU bei der kommenden Landttagswahl z.B, bei einem Stimmenanteil von 48% trotzdem die Mehrheit der Landtagsmandate erreicht und damit die Regierung stellt. Das kann doch nicht in Ihrem Interesse sein! Daher meine Frage:

Setzen Sie sich für eine Änderung des derzeit gültigen Wahlrechtes im obigem Sinne ein?

Mit freundlichen Grüßen

Lipfert.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lipfert,
Sicherlich ist es richtig, dass durch die 5%-Hürde immer wieder Stimmen für die kleine Parteien "verloren" gehen, wenn die Gruppierung nicht den Sprung in den Landtag schafft. Andererseits ist die 5%-Hürde ein Ergebnis der Erfahrungen aus der Weimarer Republik und soll helfen, die Regierungsbildung zu erleichtern, Zersplitterungen zu vermeiden, für stabile Verhältnisse zu sorgen und dadurch die repräsentative Demokratie zu stärken. Ich finde, die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte geben dieser Regelung recht, auch wenn ich bedaure, dass die CSU die Zweidrittelmehrheit der Mandate hatte ohne die Zweidrittelmehrheit der Stimmen gehabt zu haben.
Eine Änderung, wie Sie sie vorschlagen, kann ich nicht unterstützen. Ich denke, die Wählerinnen und Wähler sind sich bewusst, wen sie wählen und kennen das Risiko, dass ihre Stimme möglicherweise nicht im Landtag repräsentiert ist. Die Wahlentscheidung setzt voraus, dass man sich mit diesen möglichen Folgen vorher auseinandersetzt und bewusst entscheidet. Eine Zweitstimme als "Plan-B-Stimme" finde ich daher nicht angebracht. Außerdem ist das Bayerische Wahlsystem ja schon sehr wählerfreundlich, da Sie mit Ihrer Zweitstimme eine Person direkt wählen können und nicht nur eine Partei ankreuzen müssen. Das verlagert Entscheidungen zu den Wählern, weg von den Parteien.
Was ich aber befürworte, ist eine Ausweitung der Möglichkeiten der direkten Demokratie über Volksbegehren und Volksentscheide. Hier sollten die Schwellen gesenkt und das Volk öfter in die Entscheidungen einbezogen werden. So gibt es auch ein Mehr an Mitgestaltungsmöglichkeiten.
Viele Grüße
Manfred Miosga