(...) Das Land Rheinland-Pfalz hat daher den Einsatz von Glyphosat auf öffentlichen Flächen eingeschränkt, sodass vor dem Einsatz eine Genehmigung erteilt werden muss. Außerdem war das Land auf Bundesebene erfolgreich und hat im Bundesrat ein Verbot für den Einsatz in Hausgärten bewirken können. (...)
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