Lutz Recknagel
FDP
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Frage von Maik N. •

Frage an Lutz Recknagel von Maik N. bezüglich Recht

Wie soll es mit der Antidiskriminierungsgetzgebung weitergehen?
Was werden Sie für Behinderte tun?
Was tun Sie um die hohe Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen in Deutschland abzubauen?
Was wollen Sie für Südthüringen erreichen?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Nothnagel,

Zu Ihrer Frage: "Wie soll es mit der Antidiskriminierungsgetzgebung weitergehen?"

Für Ihre Frage zum so genannten "Antidiskriminierungsgesetz" bin ich Ihnen sehr dankbar. Anders als der Titel es glauben macht, verhindert dieser Entwurf keineswegs Diskriminierung, er vermindert sie noch nicht einmal.

Spielen wir es doch einmal durch: Wenn ein privater Vertragspartner (ein Vermieter, ein Verkäufer, ein Arbeitgeber) sich gegen die Gefahr von Klagen wegen vermuteter Diskriminierung schützen möchte, so muss er zunächst auch für einfachste Geschäfte stets einen Anwalt kontaktieren. Derjenige, der die Wohnung oder die Stelle nicht bekommen hat könnte behaupten, es sei aus einem sachfremden Grund erfolgt. Weiß der Anbieter bei seiner Entscheidung überhaupt von der Behinderung, dem Geschlecht, dem Alter, der sexuellen Identität? Wer wollte noch freundlich plaudern, wenn eine zufällig erwähnte Information zum Fallstrick werden kann?

Machen wir doch den Praxistest! Ein Unternehmer schreibt eine Stelle im Vertrieb aus. Zum Vorstellungsgespräch kommen zehn Kandidaten. Dem Unternehmen kommt es darauf an, die Stelle mit einem freundlichen, sympathischen, kundigen und engagierten Bewerber zu besetzen. Bei solchen Entscheidungen können Sie keinen nach Punkten abzählbaren Test machen. Hier zählt Menschenkenntnis. Nun müssen Neun der Zehn zurücktreten, nur einer kann genommen werden. Jeder der Neun könnte Tatsachen behaupten, wegen derer er seine Ablehnung vermutet. Welcher Personalchef wäre in der Lage, den Entlastungsbeweis zu führen? Der Gesetzentwurf legt nämlich dem Arbeitgeber die Beweislast auf. Wer mit der Ausschreibung einer Stelle neun Gerichtsverfahren riskiert, der lässt es wohl lieber sein. In Wirklichkeit entscheidet der Unternehmer im eigenen Interesse ausschließlich nach sachlichen Maßstäben. Einen besser geeigneten Bewerber nicht zu nehmen, wäre schlichtweg dumm.

Was werden Sie für Behinderte tun?

Nach meiner Überzeugung hilft man Behinderten Menschen am besten, indem man sie, soweit praktisch denkbar, in das ganz normale Leben und Arbeiten integriert. Sonderregeln diskriminieren mehr, als sie helfen. In meinem Unternehmen arbeiten Schwerbehinderte gleichberechtigt neben Gesunden. Der Umgang mit Behinderten ist eine Frage der Menschenwürde. Allen, denen wegen der Schwere der Behinderung eine weitgehende Integration nicht möglich ist, müssen Chancen auf individuell maßgeschneiderte Beschäftigung, Förderung und Unterstützung eröffnet werden.

Was tun Sie um die hohe Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen in Deutschland abzubauen?

Hier muss man sich zunächst die Frage stellen, worin der Grund für die Arbeitslosigkeit liegt. Wer bürokratische Regelungen beibehält, die die Beschäftigung Behinderter erschweren, muss sich die hohe Arbeitslosigkeit zurechnen lassen. Sondervorschriften, die Beschäftigung verhindern, müssen vorurteilsfrei überprüft werden. Wenn der Schutz zum Bärendienst wird, verfehlt er sein Ziel. Viele Unternehmer wollen, schon aus sozialer Verantwortung, aber auch im eigenen Interesse Behinderte integrieren und deren Fähigkeiten nutzen. Ein unverkrampfter Umgang würde das Problem entschärfen. Barrierefreiheit ist dabei eine stetige Aufgabe.

Was wollen Sie für Südthüringen erreichen?

Das halte ich es mit Ludwig Erhard: Wohlstand für Alle! Mit der Wiedereinführung der sozialen Marktwirtschaft würde das wichtigste Ziel erreicht: Arbeit! Es gilt immer noch: Sozial ist, was Arbeit schafft

Glück Auf!
Dipl.-Ing. Lutz Recknagel