Lutz Lienenkämper MdL
Antwort von Lutz Lienenkämper
CDU
• 17.04.2012

(...) die bestehende Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf sieht in Abwägung der berechtigten Interessen des Flughafens selbst, der Wirtschaft und der Region einerseits und der Anwohner u.a. auf Lärmschutz andererseits mit Recht ein Nachtflugverbot vor. (...)

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