Lutz Lienenkämper MdL
Antwort 17.04.2012 von Lutz Lienenkämper CDU

(...) die bestehende Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf sieht in Abwägung der berechtigten Interessen des Flughafens selbst, der Wirtschaft und der Region einerseits und der Anwohner u.a. auf Lärmschutz andererseits mit Recht ein Nachtflugverbot vor. (...)