(...) Reicht der Lohn nicht aus, beispielsweise im Niedriglohnsektor, muss man ihnen zusätzliche staatliche Leistungen gewähren – das Kombilohnmodell. Unstreitig ist auch, dass Dumpinglöhne – verglichen mit den Löhnen in der jeweiligen Branche – sanktioniert werden müssen und dass sie auch von niemandem gutgeheißen werden. Deswegen ist es vollkommen richtig, dass Arbeitsgerichte Dumpinglöhne für rechtswidrig erklären und dass sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, denen ordentliche Löhne vorenthalten wurden, den üblichen Lohn zusprechen – dass die Arbeitgeber also verurteilt werden, einen ordentlichen Lohn zu zahlen. (...)