(...) das Problem ist mir selbstverständlich bekannt und seit vielen Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Die formal-rechtliche Begründung ist, dass Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) keine universitäre Erstausbildung haben und somit nicht das Kriterium erfüllen, in den höheren Staatsdienst bei der Verbeamtung eingestellt zu werden. Dieses Problem haben alle Fachlehrkräfte, die z.B. auch in anderen Schulformen unterrichten. (...)
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