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Lothar Quanz
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Frage von Walter M. •

Frage an Lothar Quanz von Walter M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Quanz,

ich unterrichte an einer beruflichen Schule in Eschwege. Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) haben gemeinsam mit Studienreferendaren für das Lehramt an beruflichen Schulen ihr Referendariat erfolgreich abgeschlossen, werden jedoch bezüglich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten ungleich behandelt. So endet die besoldungstechnische Karriere in der Besoldungsstufe A 11 im Gegensatz zu den Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen, deren Einstiegsgehalt bei A 13 beginnt. Fachlehrkräfte und Berufsschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in den gleichen Lernfeldern und leisten die gleiche Arbeit. Wie stehen Sie zu der Forderung „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“?

Unterstützen Sie unsere Forderung für gerechte Besoldung und die Schaffung der Möglichkeit für Fachlehrkräfte zu einem Besoldungsaufstieg!

Mit freundlichen Grüßen

Walter Malcherek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Malcherek,

das Problem ist mir selbstverständlich bekannt und seit vielen Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Die formal-rechtliche Begründung ist, dass Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) keine universitäre Erstausbildung haben und somit nicht das Kriterium erfüllen, in den höheren Staatsdienst bei der Verbeamtung eingestellt zu werden. Dieses Problem haben alle Fachlehrkräfte, die z.B. auch in anderen Schulformen unterrichten. Alle bisherigen Anstrengungen, um eine Flexibilisierung der Besoldungsstrukturen und um Aufstiegsmöglichkeiten von A 11 zu schaffen, sind in der Vergangenheit stets mit der o.a. Begründung gescheitert.
Insofern haben Sie Recht, wenn Sie sagen, dass dies im Widerspruch zu der Forderung steht "Gleiche Arbeit für gleiches Geld". Dieser Wiederspruch lässt sich nur lösen, wenn wir zu einer Reform und Neuordnung der Lehrerausbildung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Quanz